Pechspiel in Gröpelingen

Es gibt mit Datum vom 03.06.2014 eine sehr fun­dier­te und struk­tu­rier­te Ant­wort auf eine dies­be­züg­li­che  klei­ne Anfra­ge der SPD-Frak­ti­on. Sie­he hier­zu auch auf die­ser Sei­te unter “Info’s” den Punkt Glücks­spiel in Gröpelingen.

Die Anzahl der nicht geneh­mig­ten Spiel­au­to­ma­ten soll stark zurück­ge­gan­gen sein.

Die 250 Meter Abstands­re­ge­lung zwi­schen Spiel­hal­len hat sich bewährt. Der Bestands­schutz für vor­han­de­ne Spiel­hal­len die die­sen Abstand unter­schrei­ten, läuft nur bis zum 30.06.2017.

Die Umset­zung des am 01.07.2012 beschlos­se­nen Glücks­spie­län­de­rungs­staats­ver­trags ist auf­grund der als äußerst kom­plex beschrie­be­nen Ver­ga­be­la­ge wei­ter nicht in Sicht.

Erwähnt wird auch die aktu­el­le Arbeit der Bau­auf­sichts­be­hör­den bau­pla­nungs­recht­li­che Nut­zungs­un­ter­sa­gun­gen zu ertei­len. 2 der 5 im Abschnitt Mor­gen­land­str. und Lin­den­hof­str. vor­han­de­nen Sport­wett­lä­den haben bereits geschlos­sen, der Drit­te hat die Kün­di­gung vom Ver­mie­ter bekom­men. Die Läden haben sich bzw. wur­den von den Ver­mie­tern teil­wei­se unter Vor­spie­lung fal­scher Tat­sa­chen ange­sie­delt bzw. haben vor der Eröff­nung das gel­ten­de Bau­recht nicht abge­klärt und ein­fach so ohne Blick in den Bebau­ungs­plan 1901 eröff­net. Ver­blei­ben noch 2 Sport­wett­lä­den, die auch in abseh­ba­rer Zeit auf­grund des Ver­stos­ses gegen das Bau­recht schlie­ßen müs­sen. Bei Unein­sich­tig­keit not­falls mit Beschlag­nah­me des Inven­tar der Sport­wett­lä­den und einer ord­nungs­recht­li­chen Ahn­dung der Vermieter.

Die 250 Meter Abstands­re­ge­lung bei Sport­wett­lä­den greift auf­grund der o.g. Schwie­rig­kei­ten in der Umset­zung des Staats­ver­tra­ges der­zeit nicht. Rein recht­lich sind der­zeit alle Sport­wett­lä­den ille­gal und mit der Umset­zung des neu­en Rechts wird von null gestartet.

Der Min­dest­ab­stand von 250 Metern gilt jeweils nur sepa­rat für Spiel­hal­len oder Sport­wett­lä­den. Bei der Viel­zahl an bereits vor­han­de­nen Spiel­hal­len wäre ansons­ten eine Zulas­sung von Sport­wett­lä­den prak­tisch nicht mehr möglich.

 

Die kom­plet­te Ant­wort auf die klei­ne Anfrage:

2014–06-04_Drs-18–1421_b8719 — Die Ent­wick­lung der Spiel­hal­len und Sport­stät­ten im Land Bremen

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