Sportwetten — es könnten sich Änderungen andeuten

Nach sehr lan­ger Zeit hat das hes­si­sche Innen­mi­nis­te­ri­um eine ers­te Ent­schei­dung getrof­fen. Sie­he die Mit­tei­lung des Auto­ma­ten­Markt.

Dem­nach sind die 20 Anbie­ter benannt wor­den, die noch Sport­wet­ten anbie­ten dür­fen. Dage­gen gibt es noch eine Ein­spruchs­mög­lich­keit und am 18.09.2014 soll die end­gül­ti­ge Lis­te ver­öf­fent­licht wer­den. Danach ist davon aus­zu­ge­hen, das die leer aus­ge­gan­ge­nen Anbie­ter ver­su­chen durch alle Instan­zen zu kla­gen. Wenn die Gerich­te die Kla­gen anneh­men, kann das vie­le Jah­re dauern.

Trotz­dem wol­len eini­ge der jetzt 20 aus­ge­wähl­ten Anbie­ter die noch nicht aktiv am Markt sind, unab­hän­gig von die­sen Kla­gen am Markt aktiv wer­den. Man muss abwar­ten, wie sich die­se dann mit den behörd­li­chen Auf­la­gen der Kon­zes­si­on gegen die bis­he­ri­gen Anbie­ter ohne Kon­zes­si­on durch­set­zen. Denn im Zwei­fel kann man ohne die­se Auf­la­gen attrak­ti­ve­re Gewinn­quo­ten oder weni­ger Gebüh­ren anbie­ten, was den Markt­ein­tritt der kon­zes­sio­nier­ten Anbie­ter erschwe­ren wür­de. Ande­rer­seits über­le­gen gro­ße Kon­zer­ne in den kon­zes­sio­nier­ten Markt einzusteigen.

Für Grö­pe­lin­gen bedeu­tet das, das leer­ste­hen­de Geschäf­te evtl. mit neu­en Miet­in­ter­es­sen­ten rech­nen kön­nen. Dabei müs­sen natür­lich die Auf­la­gen des Bau­rechts beach­tet wer­den. Dies ist z. B. bei den der­zeit noch bestehen­den Sport­wett­lä­den zwi­schen der Mor­gen­land­str. und der Lin­den­hof­str. mit dem Ver­stoß gegen den seit vie­len Jah­ren rechts­kräf­ti­gen Bebau­ungs­plan 1901 nicht der Fall, so dass der vom Stadt­teil­bei­rat im Som­mer 2013 ange­sto­ße­ne Schlie­ßungs­pro­zess die­ser Läden lt. Aus­sa­ge der zustän­di­gen Behör­de wei­ter ver­folgt wird. Der­zeit sind noch 3 der ehe­mals 5 Läden aktiv — bei einem davon soll der Ver­mie­ter die Kün­di­gung aus­ge­spro­chen haben, um einer behörd­li­chen Stra­fe sei­ner­seits zu entgehen.

Zusatz am 19.09.2014: Das Ver­wal­tungs­ge­richt Wies­ba­den hat das Lizen­sie­rungs­ver­fah­ren gestoppt. Es sind rund ein Dut­zend Kla­gen von unter­le­ge­nen Wett­be­wer­bern ein­ge­gan­gen, die natür­lich um ihr Über­le­ben kämp­fen. Gegen das Gerichts­ur­teil will jetzt wie­der­um das hes­si­sche Innen­mi­nis­te­ri­um Beschwer­de ein­rei­chen.  Der Deut­sche Ama­teur­fuß­ball ist bestürzt über den erneu­ten Zeit­ver­zug, weil ihm sei­ner­seits Mil­lio­nen Beträ­ge ent­ge­hen. Die Begren­zung auf nur 20 Anbie­ter war von vorn­her­ein wohl eine sehr dum­me Idee und könn­te von den Anbie­tern selbst gekom­men sein, weil sie ent­spre­chen­de Rechts­mit­tel ermög­licht und damit das Füh­ren in lega­le Bah­nen zeit­lich auf Jahre/Jahrzehnte streckt. 😉

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