Aus dem Weser-Kurier: Zum 1. August treten einige neue Gesetze und Änderungen in Kraft

Qua­li­fi­zie­rung: Für gering qua­li­fi­zier­te Beschäf­tig­te soll es bes­se­re Chan­cen auf dem Arbeits­markt geben. Ab 1. August kön­nen sie eine Prä­mie für bestan­de­ne Zwi­schen- und Abschluss­prü­fun­gen erhal­ten, wenn sie einen Berufs­ab­schluss nach­ho­len. Für Mit­ar­bei­ter in klei­nen und mitt­le­ren Betrie­ben gibt es Zuschüs­se bei Wei­ter­bil­dun­gen außer­halb der Arbeits­zeit. Die Rege­lung ist bis zum 31. Dezem­ber 2020 befristet.

Sozi­al­recht: Arbeits­lo­sen­geld II und Sozi­al­geld wer­den künf­tig für zwölf Mona­te bewil­ligt. Ziel der Rechts­ver­ein­fa­chung für die Grund­si­che­rung ist nach Anga­ben der Bun­des­re­gie­rung, Leis­tungs­be­rech­tig­ten schnel­ler und ein­fa­cher Klar­heit über ihre Ansprü­che zu geben. Lang­zeit­ar­beits­lo­se kön­nen zudem für drei Jah­re eine öffent­lich geför­der­te Beschäf­ti­gung aus­üben; mehr Woh­nun­gen kön­nen im Rah­men der Grund­si­che­rung als ange­mes­sen bewer­tet wer­den; Aus­zu­bil­den­de kön­nen auf­sto­ckend Arbeits­lo­sen­geld II bezie­hen; hat jemand einen Job gefun­den, kön­nen die Leis­tun­gen zur Ein­glie­de­rung in Arbeit sechs Mona­te wei­ter bewil­ligt werden.

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