Anträge für die Beiratssitzung am 20.06.2018

Unse­re Frak­ti­on hat für die kom­men­de Bei­rats­sit­zung 3 Anträ­ge erarbeitet.

Im ers­ten Antrag geht es um die ins­ge­samt ca. 18.000 qm gro­ße Flä­che zwi­schen den Glei­sen der Hafen­ei­sen­bahn im Abschnitt zwi­schen Kap-Horn-Stra­ße und ca. dem Grund­stück von ehe­mals Lou­is-Kra­ges. Wir könn­ten uns hier z.B. eine Hun­de­aus­lauf­flä­che vor­stel­len. Bis­her darf die Flä­che offi­zi­ell nicht betre­ten wer­den, sie wird aber bereits von einer Rei­he von Hun­de­be­sit­zern als Aus­lauf­flä­che genutzt und auch der Bre­mer Tier­schutz­ver­ein hat uns mit­ge­teilt, das er auf den ers­ten Blick kei­ne grund­sätz­li­chen Ein­wän­de gegen sol­che eine Flä­che hät­te. Die bis­he­ri­ge Dis­kus­si­on hat gezeigt, das solch eine Nut­zung im Grün­zug West nicht mög­lich ist. Der Antrag mag für man­che “etwas ver­rückt” sein — das Risi­ko gehen wir ein. 😉 Im wei­te­ren Ver­lauf der Bahn­glei­se Rich­tung Oslebs­hau­sen kommt es zu zahl­rei­chen Gleis­über­schnei­dun­gen und Flä­chen­auf­wei­tun­gen, so das dort kein zusam­men­hän­gen­der grö­ße­rer Gleis­zwi­schen­raum vor­han­den ist.

Der Antrag mit einer visu­el­len Erläu­te­rung, weil viel­leicht nicht alle Leser hier die Flä­che kennen:
Antrag Grö­pe­lin­gen 20180620 B90 Grü­ne Wuff-Wuff

Flä­che zwi­schen Bahn­glei­sen Hafen­rand­stra­ße Gröpelingen1

Der zwei­te Antrag ist eine Reak­ti­on auf den Ansied­lungs­wunsch eines Bio­ab­fall­um­schlags­la­ger in der Wind­huk­stra­ße, für die kei­ne Betei­li­gung des Bei­ra­tes not­wen­dig war, weil die Flä­che bereits als Abfall­wirt­schafts­flä­che geneh­migt ist und offen­bar auch über die not­wen­di­gen Abfall­schlüs­sel­num­mern ver­fügt. Die­se Geneh­mi­gung erfolg­te ver­mut­lich im Jahr 2003 — also vor 15 Jah­ren. Sei­tens des aktu­el­len Bei­ra­tes gibt es der­zeit kei­ne Über­sicht über die Gesamt­la­ge. Das ist auch ein grund­sätz­li­ches Pro­blem der Bei­rats­tä­tig­keit, wenn bei jeder Wahl alle 4 Jah­re neue Bei­rats­mit­glie­der gewählt wer­den und man qua­si vom Wis­sens­auf­bau immer wie­der bei nahe null anfan­gen muss. Dann hat die Ver­wal­tung natür­lich auch “leich­tes Spiel” ggü. dem Beirat.

Antrag Grö­pe­lin­gen 20180620 B90 Grü­ne Abfallgenehmigungen

Der letz­te Antrag befasst sich mit bau­recht­li­chen Ände­run­gen eben­falls im Zuge der Dis­kus­si­on um das Bio­ab­fall­um­schlags­la­ger. Selbst die Inter­es­sen­ver­tre­tung der Hafen­wirt­schaft fand an dem Stand­ort Wind­huk­stra­ße so eine Nut­zung nicht rich­tig, obwohl sie 1 Kilo­me­ter ent­fernt von der nächs­ten Wohn­be­bau­ung ist, ein Geruchs­gut­ach­ten kei­ner­lei Aus­wir­kung über 100 Meter hin­aus vor­her­sag­te und an dem Stand­ort an frei­er Luft seit vie­len Jah­ren rie­chen­de Abfäl­le umge­schla­gen wer­den. Daher ist zu hof­fen, das sie das grund­sätz­lich auch für den gesam­ten Indus­trie­ha­fen­be­reich tun.

Also ist die kon­se­quen­te For­de­rung, das das Gebiet von der Gewer­be­klas­se 1 in ein Indus­trie­ge­biet umge­wan­delt wird, in der dann die Bau­nut­zung­ver­ord­nung ange­wandt wer­den kann, mit der wei­te­re Ansied­lun­gen von Abfall­wirt­schafts­be­trie­ben bau­recht­lich aus­ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Alles ande­re ent­larvt sich letzt­lich als “war nicht so gemeint” bzw. man gau­kelt den Bür­gern etwas vor, was man gar nicht will. Wir wol­len ehr­lich zu den Bür­gern sein — und wagen daher die Probe.

Des­wei­te­ren ist es so, das die Flä­chen etwa in der Wind­huk­stra­ße qua­si kom­plett genutzt sind. D.h., die Fir­men die hier aktiv sind genie­ßen selbst bei einer Ände­rung Bestands­schutz. Des­halb macht es Sinn sich auf Flä­chen zu kon­zen­trie­ren, die der­zeit nicht genutzt sind und nahe zu ande­ren Nut­zun­gen lie­gen. Das ist an der Kap-Horn-Stra­ße der Fall, wo z.B. der ehe­mals von der BLG genutz­te Kap-Horn-Hafen brach liegt. Die­se Flä­che soll recht­lich in Gewer­be­ge­biet umge­wan­delt wer­den, um Ver­än­de­run­gen im bereits angren­zen­dem Gebiet Use Akschen / Water­front nicht zu gefähr­den. Das Gebiet ab Getrei­de­ver­kehrs­an­la­ge fällt in den Zustän­dig­keits­be­reich des Bei­ra­tes Walle.

Eine wei­te­re For­de­rung zielt auf den Umstand ab, das nur in einem See­ha­fen­ge­biet die Tech­ni­sche Anlei­tung Lärm nicht gilt — dies gilt die­ser Ver­ord­nung nach aber nicht für jeden Hafen. Im Flä­chen­nut­zungs­plan ist der Indus­trie­ha­fen als “Son­der­ge­biet Hafen­ge­biet” plan­fest­ge­stellt — nicht als “Son­der­ge­biet See­ha­fen­ge­biet”. Die­sen Punkt wol­len wir geklärt wissen.

Antrag Grö­pe­lin­gen 20180620 B90 Grü­ne OT 122

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