Ausschuss “Arbeit” vom 10.03.2021

Zur all­ge­mei­nen Über­ra­schung teil­te die Job­cen­ter­lei­tung West mit, das im Jahr 2020 die Anzahl der betreu­ten Bedarfs­ge­mein­schaf­ten von 6.9xx auf 6.7xx gesun­ken ist. Eigent­lich hät­te wir wegen Coro­na mit einem Anstieg gerech­net. Die Anteil der Lang­zeit­be­zie­her-Bedarfs­ge­mein­schaf­ten ist von 6.2xx auf 5.6xx gesunken.

Nimmt man dann die Dif­fe­renz, dann ist die Anzahl der Nicht-Lang­zeit­be­zie­her-Bedarfs­ge­mein­schaf­ten von 700 auf 1.100 gestie­gen. Dar­aus kann man dann ggf. doch einen Anstieg wegen Coro­na erken­nen und gleich­zei­tig ver­mut­lich einen stär­ke­ren Über­gang von Lang­zeit­be­zie­hern in das Sozialhilfe‑, Ren­ten- bzw. Grund­si­che­rungs­sys­tem. Opti­mis­tisch betrach­tet wäre die Deu­tung, das trotz Coro­na vor­he­ri­ge Lang­zeit­be­zie­her in Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen geblie­ben sind.

Die Anzahl der von SGB-II-Leis­tun­gen abhän­gi­gen Men­schen ist hin­ge­gen wegen grö­ße­rer Fami­li­en in etwa gleichgeblieben.

Coro­na hat zu diver­sen Ver­zö­ge­run­gen bei geplan­ten Pro­jek­ten geführt. So wur­de z.B. erst zum 15.2. ein Pro­jekt mit 45 Plät­zen umge­setzt, das sich an allein­ste­hen­de Arbeits­lo­se mit Kin­dern bis 3 Jah­ren rich­tet und wo die­se Kin­der mit­ge­bracht wer­den können.

Auch konn­ten vie­le Beschäf­ti­gungs­för­de­rungs­maß­nah­men mit den AHA-Regeln nicht umg­setzt wer­den. Der Fokus lag — auch durch mehr Auf­sto­ckungs­an­trä­ge in Fol­ge von Coro­na — natür­lich auch stär­ker auf der Leistungsabteilung.

Pro­zen­tu­al wei­ter deut­lich gestie­gen ist der Anteil der EU-Bür­ger an den Bedarfs­ge­mein­schaf­ten und liegt jetzt knapp über 50 %. Zum 01.09.2020 ist eine bre­men­wei­te zen­tra­le Bear­bei­tungs­stel­le für die­se Grup­pe in Utbre­men ein­ge­rich­tet wor­den. Die Rechts­fra­gen ob jemand Anspruch hat oder nicht, sind in die­sem Fall sehr kom­plex und bedürf­ten u.U. auch Recher­chen in den Her­kunf­s­län­dern selbst. Man den­ke an Geburts­ur­kun­den oder “Lebes­nach­wei­sen” von Kin­dern. Oder in wel­chem Umfang tat­säch­lich in Deutsch­land sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig oder selb­stän­dig gear­bei­tet wird. Oder wie lan­ge jemand tat­säch­lich durch­ge­hend in Deutsch­land gelebt hat und nicht nur sich vor 5 Jah­ren in Deutsch­land gemel­det und seit dem in sei­nem Her­kunfts­land leb­te. Natür­lich ist es auch die Auf­ga­be hier kein Ein­falls­tor für Betrü­ger­ban­den zu schaf­fen. Auf­grund die­ser Pro­ble­me in der Antrags­be­ar­bei­tung wird in die­sem Bereich auch im nächs­ten Monat nachgesteuert.

Dies ist auch des­halb von hoher Bedeu­tung, da hin­ter einem Antrag­stel­ler oft eine grö­ße­re Bedarfs­ge­mein­schaft steht und somit erheb­lich höhe­re Geld­sum­men zu leis­ten sind, als wenn ein Allein­ste­hen­der einen SGBII-Antrag stellt. Auch stel­len sich hier im wei­te­ren Ver­lauf beson­de­re Inte­gra­ti­ons­pro­ble­me, da in eini­gen Her­kunfts­län­dern eine part­ner­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit mit Behör­den nicht die Regel ist. Dito sol­len es es nicht alle Antrag­stel­ler ein­se­hen, das es das Ziel ist, das sie aus dem SGB-II-Bezug wie­der her­aus­kom­men und sich dort nicht einrichten.

Neu in dem Sin­ne war auch die Mit­tei­lung, das Grö­pe­lin­gen nicht mehr die Stel­lung hat wie es es die ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­te hat­te. Sprich in Grö­pe­lin­gen gab es vie­le Jah­re lang güns­ti­gen Wohn­raum und wenn jemand durch Arbeits­lo­sig­keit, Schei­dung o.ä. sei­ne bis­he­ri­ge (teu­re­re) Woh­nung auf­ge­ben muss­te, zog er nicht sel­ten nach Grö­pe­lin­gen. Und dann wenn er (wie­der) Arbeit hat­te, auch wie­der weg.

Die­sen bil­li­gen schnell zu bekom­men­den Wohn­raum gibt es heu­te in Grö­pe­lin­gen in die­ser Mas­se nicht mehr. Das ergibt auch unse­re Ana­ly­se von Ver­mie­tungs­an­zei­gen auf den bekann­ten Por­ta­len im Ver­gleich zu z.B. vor 10 Jah­ren. Dies hat dann posi­ti­ve Fol­gen für die Neu­anstrag­stel­lung von SGBII-Anträ­gen sowohl von Bre­mern, Inlän­dern und EU-Ausländern.

Wich­tig ist, das alle Grö­pe­lin­ge­rIn­nen gesetz­wid­ri­ge Wohn­ver­hält­nis­se in ihrer Nach­bar­schaft auch den Behör­den mel­den. Nach dem Bre­mi­schen Woh­nungs­auf­sichts­ge­setz muss z.B. jeder Erwach­se­ne 9 qm und jedes Kind 6 qm Wohn­flä­che haben, Kel­ler­räu­me dür­fen nicht bewohnt wer­den und eini­ges mehr was im Gesetz nach­zu­le­sen ist. Auch das spürt mut­maß­li­chen Betrug durch Schleu­ser­ban­den auf.

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