Verwahrloste Immobilien

Bei die­sem The­ma ist der nächs­te Schritt erfolgt. Der Bun­des­rat hat am 21.09.2012 auf Antrag der Bun­des­län­der Bre­men und Nord­rhein-West­fa­len eine Emp­feh­lung an den Bun­des­tag beschlos­sen, die Rege­lung über den Umgang mit ver­wahr­los­ten Immo­bi­li­en zu ändern.

Der Eigen­tü­mer soll sanie­ren und eine Wei­ter­ver­wen­dung für sein Objekt fin­den, oder er wird an den Kos­ten für die Besei­ti­gung der Schrott­im­mo­bi­lie betei­ligt. Damit erhal­ten die Kom­mu­nen ein städ­te­bau­li­ches Instru­ment, das eine ange­mes­se­ne Las­ten­ver­tei­lung zwi­schen Eigen­tü­mer- und All­ge­mein­in­ter­es­se vorsieht.

Ver­weis zur Pres­se­mit­tei­lung des Senats 

Das The­ma wur­de von Sei­ten des Bau­de­zer­nen­ten in Bre­mer­ha­ven ange­sto­ßen. Aber in Bre­men auch von unse­rer Stadt­teil­grup­pe. Ein Beweis dafür, das man auch von der Stadt­teil­ebe­ne in grö­ße­ren Krei­sen wir­ken kann. 🙂

Es bleibt zu hof­fen, das die Geset­zes­no­vel­le auch im Bun­des­tag eine Mehr­heit findet.

 

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