Ausschuss “Arbeit” am 26.03.2015

Der Aus­schuss­vor­sit­zen­de hat­te feder­füh­rend Fra­gen gesam­melt und die­se Zusam­men­stel­lung vor eini­gen Wochen an das Job­cen­ter West gesandt. Die Fra­gen die uns an die­sem Abend beschäf­ti­gen: Job­cen­ter West — Fra­gen 2015

Die vor­he­ri­ge Vor­be­rei­tung des Ter­mins hat sich als sinn­voll erwie­sen. Denn so konn­ten auf­bau­end auf die Gesprä­che der Vor­jah­re gezielt nach­ge­fragt wer­den und in einem 2,5 stün­di­gen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch vie­le Din­ge ange­spro­chen wer­den. Der Leser hier wird des­halb auch auf die Gesprächs­er­geb­nis­se des Jah­res 2014 hingewiesen.

Die Lang­zeit­ar­beits­lo­sen­quo­te unter den arbeits­los gemel­de­ten erwerbs­fä­hi­gen SGB-II-Emp­fän­gern (ca. 50 % der gesam­ten erwerbs­fä­hi­gen SGB-II-Emp­fän­ger) liegt bei ca. 50 %. Die Defi­ni­ti­on der Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit geht ein biß­chen an der Rea­li­tät vor­bei. Sie ist nach § 18 SGB III so defi­niert, das jemand der mehr als ein Jahr arbeits­los ist, lang­zeit­ar­beits­los ist. Macht er eine För­der­maß­nah­me wie frü­her einen InJob, dann beginnt an des­sen Ende die Zeit­rech­nung erneut. D.h., es wer­den bei die­ser Stich­tags­er­mitt­lung Men­schen nicht in die Berech­nung auf­ge­nom­men, obwohl sie bereits län­ger als ein Jahr nicht mehr am ers­ten Arbeits­markt beschäf­tigt sind.

Für den Job­cen­ter­lei­ter West ist daher der SGB-II-Lang­zeit­be­zug als sta­tis­ti­sche Grö­ße wich­ti­ger. Die ist defi­niert, wer mehr als 2 Jah­re im SGB-II-Bezug ist und die Zahl wird dann nicht durch För­der­maß­nah­men unter­bro­chen, in denen wei­ter SGB-II-Geld bezo­gen wird. Die­se Quo­te liegt im Bereich des Job­cen­ters West – also den Grö­pe­lin­ger Post­leit­zah­len 28237 und 28239 sowie die Wal­ler Post­leit­zahl 28219 — bei über 70 %. Dar­aus ergibt sich dann, das es kei­ne spe­zi­el­len Grün­de für den Lang­zeit­be­zug gibt, aus denen man dann spe­zi­el­le Ansatz­punk­te ent­wi­ckeln kön­ne. Der Lang­zeit-SGB-II-Bezug betrifft also alle Grup­pen: Jung — Alt, männ­lich — weib­lich, allein­ste­hend — mit Kin­dern, Aus­län­der — Migrant — Deut­scher Pass, Christ – Mus­lim – Buddhist.

Der 2014 berich­te­te sehr hohe Anstieg der SGB-II-Emp­fän­ger aus Bul­ga­ri­en (und Rumä­ni­en) hat sich 2015 von 460 auf 597 erwerbs­fä­hi­gen Men­schen erhöht. Das ist weni­ger als zu befürch­ten war und von der Arbeits­lo­sen­quo­te her gibt es damit kei­ne klar erkenn­ba­re Häu­fung gegen­über dem sons­ti­gen Grö­pe­lin­ger Bevöl­ke­rungs­durch­schnitt auch.

Im Bereich des Job­cen­ters West gab es 778 soge­nann­te Auf­sto­cker (von ca. 8.400 ins­ge­samt erwerbs­fä­hi­gen SGB-II-Emp­fän­gern), die nach Fest­stel­lung des Job­cen­ters soviel arbei­ten wie sie kön­nen, damit aber trotz­dem weni­ger ver­die­nen als den SGB-II-Regel­satz. Inner­halb die­ser Grup­pe gibt es lei­der kei­ne wei­te­re sta­tis­ti­sche Unter­schei­dung nach dem Fami­li­en­stand. Wenn z.B. jemand zum Min­des­lohn 40 Std. arbei­tet, wird er als Allein­ste­hen­der über dem SGB-II-Regel­satz lie­gen, mit einer gewis­sen Anzahl an Kin­dern aber nicht mehr.

Das The­ma der För­de­rung allein­ste­hen­der Per­so­nen mit Kin­dern ist in der Pra­xis anders als in der Theo­rie. Wie berich­tet erklärt das Job­cen­ter, das an der Kin­der­be­treu­ung im Grund­satz kei­ne Arbeits­auf­nah­me schei­tert. Trotz­dem gibt es unter den SGB-Emp­fän­gern einen hohen Anteil an Allein­er­zie­hen­den. Da kom­men dann vie­le Din­ge zusam­men. Z. B.:
O haben Arbeit­ge­ber Vor­be­hal­te bzgl. mög­li­cher Kran­ken­ta­ge oder bie­ten kei­ne Teil­zeit an.
O Bei Schicht­ar­beit wird eine Tages­mut­ter benö­tigt, was min­des­tens län­ge­ren zeit­li­chen Vor­lauf bedarf und wo ggf. dann eine Betreu­ungs­mög­lich­keit auch wei­ter weg liegt, was wie­der­um Fahr­pro­ble­me aufruft.
O Wie­gen die SGB-II-Emp­fän­ger natür­lich auch die Kos­ten der Kin­der­be­treu­ung mit dem eige­nen Ver­dienst ab. In einem hoch­be­zahl­ten Beruf ist es wesent­lich ein­fa­cher als Allein­ste­hen­der ohne Ausbildung.

Es wur­de die Anzahl, die Begrün­dun­gen sowie die Vor­ga­ben und Hand­lungs­an­wei­sun­gen für Sank­tio­nen im Bereich des Job­cen­ters West dargelegt.
Für die Betreu­ung von Aka­de­mi­kern gab es vor der Maß­nah­me „Job­of­fen­si­ve“ im Job­cen­ter West 2 spe­zi­el­le Mit­ar­bei­ter. Im Rah­men der Job­of­fen­si­ve wur­den 10 Berufs­fel­der defi­niert und die­se bei­den Mit­ar­bei­ter ein­be­zo­gen. Viel­leicht muss man auch aner­ken­nen – für den Betrof­fe­nen ist die Selbst­re­fle­xi­on vllt. schwie­rig – das es nicht für jede aka­de­mi­sche Aus­bil­dung an jedem Ort einen Bedarf gibt und ggf. eine beruf­li­che Neu­ori­en­tie­rung not­wen­dig ist.

Die kri­ti­sche Fra­ge nach dem Bewer­bungs­trai­ning wur­de dahin­ge­hend beant­wor­tet, das jeder der zuvor min­des­tens 6 Mona­te nicht im SGB-II-Bezug war und dann in den SGB-II-Bezug kommt, einen Ter­min für eine halb­tä­gi­ge soge­nann­tes Start­ver­an­stal­tung bekommt. Die­se Ver­an­stal­tung wird von einem exter­nen Dienst­leis­ter durch­ge­führt und infor­miert über die aktu­el­le gesetz­li­che Rege­lun­gen inkl. „wie man sich heu­te bewirbt“. Es ist aber auch mög­lich, das bei erkenn­ba­rer Nutz­lo­sig­keit die­ser Ter­min im Auf­nah­me­ge­spräch gestri­chen wird.

Für Selb­stän­di­ge gibt es 2 spe­zi­ell zustän­di­ge Ver­mitt­ler. Die­se arbei­ten mit dem im Land Bre­men bekann­ten Grün­dungs­be­ra­tungs­stel­len zusam­men. Die Bera­tung betrifft aber nicht nur Arbeits­lo­se in Rich­tung Selb­stän­dig­keit, son­dern auch län­ge­re Zeit selb­stän­di­ge SGB-II-Emp­fän­ger in Rich­tung einer Umsatz-/Ein­kom­mens­er­hö­hung oder den Wech­sel in eine ange­stell­te Tätigkeit.

Ände­run­gen durch den Min­dest­lohn sind noch nicht so recht erkenn­bar. Jedoch gibt es die gesetz­li­che Mög­lich­keit, daß das Job­cen­ter Arbeit­ge­bern mit­tels Beschei­ni­gung befris­tet die Beschäf­ti­gung von Lang­zeit­ar­beits­lo­sen unter­halb des Min­dest­lohns ermög­licht. Die­sen Weg möch­te das Job­cen­ter aber nicht gehen, weil es im Grun­de wei­te­re Auf­sto­cker pro­du­ziert und evtl. ein geziel­tes Unter­lau­fen des Min­dest­lohns unter­stützt. Das Job­cen­ter will ande­re För­der­we­ge fin­den, die die Aus­zah­lung des Min­dest­lohns an den Arbeit­neh­mer ermöglichen.

Das Job­cen­ter hat nichts gegen Fahr­rad­ab­stell­bü­gel vor sei­nem Haus. Der Schiff­bau­erweg liegt jedoch in Zustän­dig­keit des Bre­mer Häfen und das war in der Ver­gan­gen­heit wohl etwas kom­pli­ziert von den Zustän­dig­kei­ten her. Hand­lungs­auf­trag an den Stadtteilbeirat.

Die Fa. Ter­tia stell­te dann ihr Pro­jekt För­der­zen­trum für über 25jährige vor, aus dem sie bei einer Aus­schrei­bung des Bre­mer Arbeits­res­sorts als Gewin­ner her­vor­ge­gan­gen ist. Es ist vor­ge­se­hen für maxi­mal 50 Per­so­nen auf ein­mal und hat sich im ers­ten Quar­tal 2015 im ehe­ma­li­gen Restau­rant des Licht­hau­ses sowie „im span­nen­den Grö­pe­lin­ger Orts­be­reich“ Use Akschen ange­sie­delt. Berufs­fel­der sind der­zeit Metall/Holz, Gar­ten- und Land­schafts­bau und Hauswirtschaft/Gastronomie. Neben Sozi­al­päd­ago­gen gibt es dafür auch Fach­per­so­nal. Sinn ist die Her­an­füh­rung an eine Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­me und die Besei­ti­gung von evtl. Stol­per­stei­nen. Man hat die Erfah­rung gemacht, das vie­le (teu­re) Beruf­aus­bil­dungs­maß­nah­men abge­bro­chen wer­den, weil es z. B. eine Schul­den­pro­ble­ma­tik, ein gerin­ges Durch­hal­te­ver­mö­gen oder psy­chi­sche Pro­ble­me gibt. Es ist aus­sichts­rei­cher, erst die­se Pro­blem zu lösen und dann mit einer Aus­bil­dung anzu­fan­gen. Die Betreu­ung soll maxi­mal 9 Mona­te sein – bei schnel­len Erfolg kür­zer oder auch mal län­ger. Das Pro­jekt ist auf 18 Mona­te ange­legt und kann bei Zufrie­den­heit des Auf­trag­ge­bers zwei­mal ver­län­gert werden.

Aus unse­rer Sicht begrü­ßen wir das Pro­jekt sehr. Aber man muss auch fest­stel­len, das es das alles schon ähn­lich gege­ben hat und durch die Kahl­schlags­po­li­tik der schwarz-gel­ben Bun­des­re­gie­rung zer­trüm­mert wur­de. Und es erscheint und weni­ge wirt­schaft­lich, wenn in Abstän­den von vllt. nur 18 Mona­ten immer neue Fir­men den Auf­trag bekom­men und dann wie­der neue Maschi­nen ange­schafft und neue Räu­me ange­mie­tet wer­den müssen.

Eine für vie­le sozia­le Ein­rich­tun­gen wich­ti­ge Fra­ge ist, wie es ab dem 01.08.2015 mit der geför­der­ten sozia­len Beschäf­ti­gung wei­ter­geht. Wir hat­ten hier aus der Bespre­chung am 19.11.2014 mit dem Arbeits­res­sort über das Ehren­amts­mo­dell und das För­der­mo­dell FAV (bis zu 75 % Lohn­kos­ten­zu­schuss für maxi­mal 12 Mona­te durch das Job­cen­ter) berich­tet. Das wird eine der ers­ten Auf­ga­be für die neu gewähl­te Regie­rung sein.

Bei den Loka­len För­der­zen­tren läuft der­zeit die Aus­schrei­bung – aller­dings zen­tral über die Bun­des­agen­tur und ohne die Ein­fluss­mög­lich­kei­ten wie beim För­der­zen­trum für über 25jährige. Es ist für die SGB-II-Emp­fän­ger gedacht, die wei­ter weg vom ers­ten Arbeits­markt ein­ge­schätzt wer­den wie die Teil­neh­mer des vor­ge­nann­ten Förderzentrums.

Der Quar­tiers­ser­vice Grö­pe­lin­gen teilt wie hier schon geschrie­ben das Schick­sal durch die Zer­schla­gungs­maß­nah­men der schwarz-gel­ben Bun­des­re­gie­rung – 50 % Redu­zie­rung. Wir war­ben dafür, dies bei evtl. zukünf­ti­gen Maß­nah­men im Hin­ter­kopf zu haben, denn Grö­pe­lin­gen muss durch wel­che Maß­nah­men auch immer wie­der sau­be­rer werden.

Bei der grund­sätz­li­chen Arbeit des Job­cen­ters bleibt es wei­ter so, das die Zahl der Arbeits­ver­mitt­ler in kei­ner Wei­se aus­reicht. Im Pro­jekt Job­of­fen­si­ve hat ein Arbeits­ver­mitt­ler 100 SGB-II-Emp­fän­ger zu betreu­en – nor­ma­ler­wei­se sind es 350. Das ent­spricht auch nicht dem, was bei der Ein­füh­rung ange­strebt wur­de. Das bedau­er­li­che ist, das die Bun­des­agen­tur offen­bar 85 % der Per­so­nal­kos­ten eines Arbeits­ver­mitt­lers über­nimmt und Bre­men nur 15 % zah­len müss­te. Die­ses The­ma wer­den wir wei­ter bear­bei­ten – wenn Sie uns denn ihre 5 Stim­men bei der nächs­ten Bei­rats­wahl geben. 🙂

Der Abschluss bil­de­te die Fra­ge der Flücht­lin­ge. Hier ist das Job­cen­ter Bre­men beson­ders stark betrof­fen, denn wenn der Antrag auf Asyl aner­kannt wur­de, dann geht es vom Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz in den SGB-II-Bezug über. Die­se Rege­lung gibt es auch für wei­te­re Kon­stel­la­tio­nen, etwa wenn der Asyl­an­trag noch nicht aner­kannt wur­de, aber der Antrag­stel­ler eine gewis­se Zeit hier ist und kei­ne Abschie­bung droht.

Z. Zt. soll ein Groß­teil der Flücht­lin­ge im Schiff­bau­erweg 4 bereits vom Job­cen­ter West betreut wer­den, weil dort im Moment der Flücht­lings­an­teil aus klar aner­kann­ten Staa­ten (Syri­en) hoch ist. Bekannt­lich sind dar­un­ter auch vie­le Hoch­qua­li­fi­zier­te. Den­noch ist der Bedarf an Sprach­kur­sen hoch. Durch die hohe Anzahl an Flücht­lin­gen die in das SGB-II-Sys­tem über­ge­hen wer­den, wer­den sich auch die sta­tis­ti­schen Zah­len deut­lich ver­än­dern. Man muss wohl kein Hell­se­her sein um zu erken­nen, das das Per­so­nal im Job­cen­ter noch mehr zum Eng­pass wird als bis­her schon.

 

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