Offene Jugendarbeit

Heu­te tag­te der städ­ti­sche Jugend­hil­fe­aus­schuss. Eine Vor­la­ge dabei war im TOP 4 die Mit­tel für die offe­ne Jugend­ar­beit in den Jah­ren 2016 und 2017. Hier die Vor­la­ge dazu:

TOP 4 00 Vor­la­ge Mit­tel­ein­satz OJA mit Erhöhung

Wir hat­ten die­sen Punkt bereits bei der Dis­kus­si­on um die Zukunft des Wil­den Wes­tens am 01.06.2016 ange­spro­chen: Die Mit­tel für die offe­ne Jugend­ar­beit im Stadt­teil Grö­pe­lin­gen betru­gen im Jahr 2015 810.000 Euro. Im Jahr 2016 wer­den es 876.000 sein und im kom­men­den Jahr 2017 1.000.000 Euro.

Nun muss­te in den letz­ten Jah­ren durch die stei­gen­den Per­so­nal- und Raum­kos­ten z. B. der Jugend­frei­zeit­hei­me das Ange­bot dort zurück­ge­schraubt wer­den. Den­noch ent­spricht der Auf­schlag jetzt dem Dop­pel­ten des­sen, was die Stadt­teil­bei­rä­te im Bre­mer Wes­ten im Febru­ar 2015 beschlos­sen haben, als sie eine stadt­wei­te Erhö­hung von 450.000 Euro bereits für das Jahr 2015 gefor­dert haben. Eine Sum­me die sei­ner­zeit das Jugend­res­sort selbst als not­wen­di­gen Min­dest­be­darf errech­net hat­te. O.K. — es ist nun der Betrag für das Jahr 2017 und die Zahl der Kin­der in Grö­pe­lin­gen steigt u.a. durch den Zuzug in den Stadt­teil wie­der an.

Trotz­dem sind wir wei­ter der Mei­nung, das ein Teil die­ser Mit­tel dafür ver­wen­det wer­den könn­te, um eine Grund­för­de­rung im Bereich Wil­der Wes­ten abzu­de­cken. Dies kann im Stadt­teil selbst vom Con­trol­ling­aus­schuss, der sich aus Mit­glie­dern des Amtes für Sozia­le Diens­te West, der Jugend­trä­ger und des Bei­rats zusam­men­setzt, ent­schie­den wer­den. Soll­te man in die­sem Kreis ande­re Pro­jek­te für wich­ti­ger erach­ten, dann ist es eben so. Aber es besteht in der all­ge­mei­nen Haus­halts­not­la­ge dann kein Anlass, Kri­tik an das Jugend­res­sort zu richten.

Der Fokus soll­te jetzt viel­mehr dar­auf lie­gen, die Ange­bo­te der Grund­schu­le Hal­mer Weg und der Neu­en Ober­schu­le Ohlen­hof auf Anknüp­fungs­punk­ten zu Teil­pro­jek­ten des Wil­den Wes­ten wie z. B. der Sup­pen­kü­che oder der Kin­der­be­treu­ung am Nach­mit­tag zu unter­su­chen. Dies könn­te ein wei­te­rer Finan­zie­rungs­bau­stein aus dem Bil­dungs- bzw. Kin­der­be­reich sein. 

Das Sozi­al­res­sort hat­te wie bis­her eine Finan­zie­rung über 10.000 Euro bereits am 1.6. zuge­sagt. Dito hat­te das Job­cen­ter zuge­sagt, das eine Finan­zie­rung von FAV-Stel­len mög­lich wäre, bei denen das Job­cen­ter 75 % der Per­so­nal­kos­ten für eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Stel­le trägt. So könn­te man als Ergän­zung zu fes­ten Mit­ar­bei­tern aus 1 Stel­le Grund­för­de­rung dann 4 Stel­len prak­ti­sche Arbeit finanzieren.

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