Mögliche Bahnwerkstatt für das Expresskreuz HB/NDS in Oslebshausen

Das Häfen­res­sort hat ein Infor­ma­ti­ons­pa­pier mit den Fak­ten zum der­zei­ti­gen Stand zusammengestellt.

Die Lan­des­nah­ver­kehrs­ge­sell­schaft (LNVG) hat 33 Elek­tro-Dop­pel­stock-Trieb­wa­gen für das Express­kreuz Bre­men Nie­der­sach­sen und deren War­tung aus­ge­schrie­ben. Optio­nal sind zwei wei­te­re Lie­fe­run­gen von bis zu 13 Trieb­zü­gen. Eine wei­te­re Opti­on ist die Lie­fe­rung von 60 wei­te­ren Trieb­zü­gen für ande­re Net­ze der LNVG in Nie­der­sach­sen, die dann logi­scher­wei­se auch nicht in Bre­men gewar­tet wer­den wür­den. Bei die­ser Vari­an­te wird erhofft, das sie für den Steu­er­zah­ler güns­ti­ger ist als die Aus­schrei­bung zuvor des Fahr­be­trie­bes inkl. Stel­lung der Züge. Nach dem Lie­fer- und War­tungs­ver­trag erfolgt somit dann noch eine Aus­schrei­bung wer mit den Zügen fährt. Da dabei nicht mehr die Züge finan­ziert wer­den müs­sen, erhofft sich die LNVG mehr Bie­ter für den dann rei­nen Fahr­be­trieb. Man kann dann nur hof­fen, das der­je­ni­ge der dann den Zuschlag für den Fahr­be­trieb erhält, auch qua­li­fi­ziert und gut orga­ni­siert ist.

Für die War­tung der Züge kommt in Oslebs­hau­sen eine Gesamt­flä­che von ca. 7 Hekt­ar in Betracht. Ein­mal han­delt es sich um die Flä­che am Ende der Stra­ße Reit­bra­ke hin­ter der Fir­ma Nehl­sen und um eine Gleis­an­la­ge An der Fin­ken­au. Die Flä­chen sol­len im Fal­le des Fal­les nicht ver­kauft wer­den, son­dern im Wege des Erb­bau­rechts für 30 (Bie­ter) plus 30 Jah­re (LNVG) über­tra­gen wer­den. Die Betriebs­auf­nah­me wäre für Dezem­ber 2024 geplant.

Die im Flä­chen­nut­zungs­plan ein­ge­zeich­ne­te und so nach unse­rer Mei­nung noch nicht her­ge­stell­te Wald­flä­che wür­de nur unbe­deu­tend durch neu zu ver­le­gen­de Glei­se berührt wer­den. Hier war­ten wie noch auf die Ant­wort auf unse­ren Bei­rats­be­schluss zum Thema.

Aus Sicht der Res­sorts wäre eine Ansied­lung eine Auf­wer­tung des Gewer­be­stand­or­tes Rie­de­mann­stra­ße. Eine bis­her nur unter­wer­tig oder gar nicht genutz­te Flä­che könn­te wie­der bestim­mungs­ge­mäß als Bahn­flä­che genutzt wer­den. Der Stre­cken­ab­schnitt ist bereits elek­tri­fi­ziert und leis­tungs­fä­hig für pro­gnos­ti­ziert täg­lich ca. 20 Fahr­ten bzw. im mög­li­chen zwei­ten Bestell­schritt der LNVG ca. 30 Fahr­ten. Auch hoch­qua­li­fi­zier­te Arbeits­plät­ze wür­den im Land Bre­men blei­ben bzw. neu ent­ste­hen. Der Stand­ort liegt ziem­lich zen­tral im Streckennetz.

Wich­tig zu wis­sen ist, das der Eng­pass­be­reich im Schie­nen­ver­kehr erst mit der zwei­glei­si­gen Stre­cke ab dem Bahn­hof Osleb­hau­sen Rich­tung Burg beginnt. Dafür lau­fen die Pla­nun­gen für den Aus­bau der Stre­cke, was mit den teil­wei­se Was­ser­la­gen und dem heu­ti­gen Bahn­damm äußerst anspruchs­voll wer­den dürf­te. Ab dem Haupt­bahn­hof ist die Stre­cke (meist) vier­glei­sig. Über­re­gio­na­ler Ver­kehr hat auf der Stre­cke Vor­fahrt — eine Ver­schie­bung von Güter­trans­por­ten in die Nacht­zeit wird nicht erwar­tet; eben­so kei­ne Aus­wir­kun­gen auf den Schie­nen­per­so­nen­ver­kehr. Ins­ge­samt ist der Stand­ort damit von der Leis­tungs­fä­hig­keit bes­ser geeig­net als ande­re Standorte.

Klar­ge­stellt wird, das auf den heu­ti­gen Bahn­an­la­gen jeg­li­cher Eisen­bahn­ver­kehr mög­lich ist. Es ist inso­fern eben für die Anwoh­ner An der Fin­ken­au seit Jah­ren ein Son­der- oder Glücks­fall, das dies nicht (mehr) pas­siert. Für Neu- und Umbau­ten wäre ein Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren bei der Bau­be­hör­de zu bean­tra­gen, was auch eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung bedeu­ten wür­de. Die LNVG macht in der Aus­schrei­bung umfang­rei­che lärm- und emis­si­ons­re­du­zie­ren­de Auf­la­gen für die Bahn­werk­statt, die über die gel­ten­den Lärm­schutz­vor­ga­ben hin­aus­ge­hen. Mit dem Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren wer­den sämt­li­che Aspek­te gere­gelt. Im Fal­le des Fal­le ist schon vor Ein­lei­tung des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren eine öffent­li­che Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung vorgesehen.

Es wird auch über Alter­na­tiv­stand­or­te geschrie­ben: Bre­mer­ha­ven Grau­wall­ring, Bre­mer­ha­ven-Lehe, Olden­bur­ger Kur­ve am Bre­mer Haupt­bahn­hof, ehe­ma­li­ger Güter­bahn­hof am Bre­mer Haupt­bahn­hof, pri­va­te Flä­che im Bereich Bre­men Fin­dorff, Ran­gier­bahn­hof in Bre­men Wal­le. Sie kom­men alle­samt wegen ent­we­der zu gerin­ger Flä­che, kei­nen Kapa­zi­tä­ten oder ande­ren Pla­nun­gen nicht in Fra­ge. Wei­te­re mög­li­che Flä­chen sol­len aber auch im Rah­men der Plan­fest­stel­lung aus­ge­schlos­sen wer­den müs­sen. Da wäre aus unse­rer Sicht der Blick auf die DB-Flä­chen in Sebalds­brück zu rich­ten. Wobei sich ggf. die Deut­sche Bun­des­bahn auch wei­gern könn­te Kon­kur­ren­ten zu fördern.

Ins­ge­samt kann man fest­hal­ten, das der Aus­bau des Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehrs ein wesent­li­ches Ziel aller rele­van­ten Par­tei­en ist. Mehr oder bes­se­re Züge bedeu­ten auch mehr bzw. neue War­tungs­hal­len. Alter­na­tiv­stand­or­te im Land Bre­men als zen­tra­len Ver­kehrs­punkt wer­den von den Bie­tern bis­her nicht gese­hen. Daher muss man davon aus­ge­hen, das der Stand­ort Reitbrake/An der Fin­ken­au wohl gut im Ren­nen lie­gen könnte.

Was aber län­ger­fris­tig betrach­tet kei­nes­wegs nega­tiv sein muss. Denn im Fak­ten­pa­pier wird fest­ge­hal­ten: “… Auf bestehen­der Geneh­mi­gungs­grund­la­ge sind (bei ent­spre­chen­der Aus­las­tung der heu­te vor­han­de­nen Gleis­an­la­gen) höhe­re Immis­sio­nen hin­zu­neh­men als bei einer neu­en Anla­ge (Werk­statt), die nach aktu­el­lem Recht plan­fest­ge­stellt wird. …” D.h., nur mit einem teil­wei­sen Neu­bau ergibt sich die Mög­lich­keit, den Lärm­schutz für die Wohn­ge­bie­te an die heu­ti­gen gesetz­li­chen Nor­men anzu­pas­sen. Ohne einen Neu­bau hät­ten die höhe­ren Lärm­wer­te der Ver­gan­gen­heit Bestandsschutz.

Wie im Fal­le des Fal­les ein not­wen­di­ger Umzug der heu­te auf dem Gelän­de an der Reit­bra­ke täti­gen 5 Fir­men gestal­tet wer­den kann, das wird man sehen. Es gibt auch im nähe­ren Umfeld noch wei­te­re Flä­che im öffent­li­chen oder pri­va­ten Besitz, auf die umge­zo­gen wer­den könn­te. Dito fal­len abseh­bar Flä­chen etwa an der Rei­her­stra­ße brach.

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