23.05.2008
U.a. auf Antrag des Landes Bremens fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Regelleistung für Kinder nach
dem SGB II sowie die Regelsätze nach dem SGB XII unverzüglich neu zu
bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle Erfassung des Kinderbedarfes vorzusehen.
Dabei ist auch sicherzustellen, dass die besonderen Bedarfe der Kinder
im Hinblick auf die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen oder Schulen mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag und in Kindertageseinrichtungen sowie bei der Beschaffung von besonderen Lernmitteln für Schülerinnen und Schüler durch die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII abgedeckt werden.
Zudem ist eine Öffnungsklausel entsprechend § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in das SGB II zur abweichenden Bedarfsbemessung in Einzelfällen aufzunehmen.
Außerdem soll geprüft werden, in welchen Bereichen Sachleistungen besser als Geldleistungen eine chancengerechte Teilhabe der Kinder am gesellschaftlichen Leben gewährleisten.