Pressemitteilung zum Erörterungstermin der geplanten beiden Windkraftanlagen „An den Piepen“

Pres­se­mit­tei­lung der Stadt­teil­grup­pe Grö­pe­lin­gen von Bünd­nis 90 / DIE GRÜNEN vom 15.09.2014

Bean­trag­te Wind­kraft­an­la­gen „An den Pie­pen“ nicht genehmigungsfähig

Setzt man die Instal­la­ti­ons­da­ten des Bun­des­ver­ban­des Wind­Ener­gie e.V. per 31.12.2013 in Bezug zur vor­han­de­nen Flä­che der Bun­des­län­der, so ergibt sich, daß das Bun­des­land Bre­men mit wei­tem Abstand die höchs­te Wind­kraft­leis­tung aller Bun­des­län­der instal­liert hat – 50 % mehr als Schles­wig-Hol­stein, mehr als das Dop­pel­te Nie­der­sa­chens, 5 x mehr als das ver­gleich­ba­re Hamburg.

Installierte Windkraftleistung Bundesländer Ende 2013

Aller­dings kann der klei­ne Stadt­staat Bre­men auf sei­ner begrenz­ten Flä­che nicht das Welt­kli­ma ret­ten. Es ist auch wich­tig die Inter­es­sen der Wohn­be­völ­ke­rung zu beach­ten. Und hier könn­te mit einer Geneh­mi­gung der bei­den bean­trag­ten Wind­kraft­an­la­gen auf der Flä­che F in Oslebs­hau­sen „An den Pie­pen“ der Geset­zes­rah­men über­schrit­ten werden.

Laut dem Erör­te­rungs­ter­min zur Geneh­mi­gung der Anla­gen, der am 10.09.2014 von der Gewer­be­auf­sicht durch­ge­führt wur­de, wur­den für die­sen Stand­ort sovie­le Lärm­gut­ach­ten wie nie zuvor beauf­tragt. Das Ergeb­nis ist, das die Anla­gen an die­sem Stand­ort in nur ca. 450 Metern Ent­fer­nung zur Wohn­be­bau­ung in der Nacht den gesetz­li­chen Immis­si­ons­grenz­wert von 40 db(A) über­schrei­ten. Nur durch die Lage an der Bun­des­au­to­bahn A27 sowie des­sen Zubrin­ger Oslebs­hau­ser Tor und des davon aus­ge­hen­den Fahr­lärms rückt eine Geneh­mi­gung über­haupt in den Bereich des gedank­lich Möglichen.

Aller­dings hat die in 19 Näch­ten im Janu­ar 2012 durch­ge­führ­te „Lang­zeit­mes­sung“ erge­ben, das der vor­herr­schen­de Lärm in der Zeit von 01:00 bis 03:00 Uhr nicht aus­rei­chen wür­de, um den Lärm der sich ins­ge­samt 152 Meter über NN erhe­ben­den Wind­kraft­an­la­gen im Nenn­last­be­trieb zu über­tö­nen. Des­halb sol­len die Anla­gen fest so pro­gram­miert wer­den, das sie sich in die­ser Zeit lang­sa­mer dre­hen, somit lei­ser sind und den Grenz­wert einhalten.

Zu beach­ten ist dabei, das die Betriebs­zeit auf 30 Jah­re aus­ge­legt ist. In 30 Jah­ren kann viel pas­sie­ren. Z.B. neue Lärm­vor­schrif­ten für Fahr­zeu­ge, das Auf­tra­gen einer lärm­re­du­zie­ren­den Fahr­bahn­de­cke oder der Ver­kehr auf dem Zubrin­ger könn­te sich durch den Direkt­an­schluss der K43 an die A281 ver­rin­gern. Wenn sol­che Ereig­nis­se ein­tre­ten, soll in der Geneh­mi­gung eine neue Lärm­mes­sung vor­ge­schrie­ben wer­den, die ggf. die nächt­li­che Her­un­ter­re­ge­lung der Anla­gen gemäß des redu­zier­ten Fahr­lärms aus­wei­tet. Dies wur­de der Zuhö­rer­schaft im Erör­te­rungs­ter­min zuge­sagt. Des­wei­te­ren wird eine neue Lärm­mes­sung jeweils im Abstand von 3 Jah­ren in Betracht gezogen.

Standorte und Lärmmesspunkte Januar 2012

Den­noch bleibt an die­sem Stand­ort der Umstand höchst bedenk­lich, das die Mes­sung in 19 Näch­ten des Jah­res 2012 als Rechts­grund­la­ge für den gesam­ten Betrieb in 10.950 Näch­ten genom­men wer­den soll. Auch ohne grö­ße­re exter­ne Ereig­nis­se könn­te es sein, das z. B. um 00:30 oder um 03:30 Uhr der Auto­bahn­lärm gerin­ger ist als jetzt in den 19 gemes­se­nen Näch­ten, zumal die Lärm­pe­gel in den angren­zen­den Uhr­zei­ten sehr dicht am Grenz­wert lagen. Dann wür­den die Anla­gen den gel­ten­den Lärm­grenz­wert über­schrei­ten und wür­den rechts­wid­rig betrie­ben wer­den. Eine Geneh­mi­gung hat inso­fern sicher­zu­stel­len, das der Lärm­grenz­wert im Regel­be­trieb nicht nur zu vllt. 99 %, son­dern zu 100 % ein­ge­hal­ten wird.

Das lässt sich nur sicher­stel­len, wenn an die­sem hoch­pro­ble­ma­ti­schen Stand­ort eine dau­er­haf­te Lärm­mes­sung erfolgt und danach die Wind­kraft­an­la­gen situa­ti­ons­ab­hän­gig gesteu­ert wer­den. Dies ist aber laut der Antrag­stel­le­rin tech­nisch der­zeit nicht mög­lich. Daher kön­nen nach Auf­fas­sung der Stadt­teil­grup­pe Grö­pe­lin­gen von Bünd­nis 90 / DIE GRÜNEN die bean­trag­ten Wind­kraft­an­la­gen nicht geneh­migt werden.

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