Senat beschließt Konzept für Kinder aus zugewanderten Familien in Armutslebenslagen

Früh­kind­li­che Bil­dung im Vor­schul­al­ter ist das wich­tigs­te Instru­ment zur För­de­rung von Kin­dern aus zuge­wan­der­ten Fami­li­en in Armuts­le­bens­la­gen und zur Über­win­dung der sozia­len Spal­tung”, sagt Anja Stah­mann, Sena­to­rin für Sozia­les, Kin­der, Jugend und Frauen.

Zuge­wan­der­te Fami­li­en mit hohem Bil­dungs­sta­tus nutz­ten die Kin­der­be­treu­ung in sehr viel grö­ße­rem Umfang: “Da unter­schei­den sich Müt­ter mit hohem Bil­dungs­ab­schluss nicht von ver­gleich­ba­ren Fami­li­en ohne Migra­ti­ons­hin­ter­grund.” Auch Eltern der zwei­ten und beson­ders der drit­ten Zuwan­de­rer­ge­nera­ti­on sowie deutsch-inter­na­tio­na­le Fami­li­en nutz­ten die Betreu­ung inten­siv. Nur wenn bei­de Eltern zuge­wan­dert sind, kei­ne hohen Bil­dungs­ab­schlüs­se mit­brin­gen und gleich­zei­tig arbeits­los und/oder armuts­ge­fähr­det sind, sei auch die Betei­li­gung in Krip­pen und Kitas deut­lich gerin­ger. “Es sind also vor allem Armut und feh­len­de for­ma­le Bil­dung, die den Zugang zu Wis­sen, Betreu­ung und Erzie­hung in Krip­pe und Kita erschwe­ren. Die­se Hemm­nis­se gilt es zu über­win­den”, beton­te Sena­to­rin Anja Stahmann.

Zur Pres­se­mit­tei­lung des Senats.

 

 

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