Beiratssitzung am 30.11.2017

An die­sem Abend tag­ten die 3 Bei­rä­te Fin­dorff, Wal­le und Grö­pe­lin­gen gemein­sam in der Men­sa der Gesamt­schu­le West. Auf­grund der fort­ge­schrit­te­nen Zeit und des für eini­ge rela­tiv kal­ten Raums wur­de die Bei­rats­sit­zung nach 3 Stun­den um 21:30 Uhr beendet.

Tages­or­dungs­punkt Num­mer 1 war die Vor­stel­lung der Neu­bau­plä­ne für das West­bad. Uns waren die Plä­ne bereits aus einer vor­he­ri­gen Prä­sen­ta­ti­on bekannt. Die Bre­mer Bäder haben sich in der Erar­bei­tung der Plä­ne an das Bäder­kon­zept gehal­ten und ein bun­des­weit in Bäder­bau­ten füh­ren­des Archi­tek­tur­bü­ro beauf­tragt. Die­se Plä­ne müs­sen nun mit den Anre­gun­gen der Bei­rats­sit­zung nun noch wei­ter aus­ge­ar­bei­tet und ggf. modi­fi­ziert wer­den. Wich­tig ist z.B. zu über­prü­fen, ob für die jetzt schon abseh­ba­re höhe­re Kin­der­an­zahl die Grö­ßen­ord­nung des Lehr­schwimm­be­cken aus­reicht. Von vorn­her­ein war mit dem Bäder­kon­zept klar, das es kei­ne Sau­na­land­schaft geben wird. Dito fin­det das Sole­bad kei­ne wirt­schaft­li­che Nach­fra­ge. Geplan­ter Bau­be­ginn ist der­zeit 1. Hälf­te 2019 mit ca. 2 Jah­ren Bauzeit.

Zwei­ter Tages­ord­nungs­punkt war der geplan­te Ord­nungs­dienst, über den wir hier schon in Auf­nah­me der Grö­pe­lin­ger Sor­gen als unse­ren Bei­trag zum Koali­ti­ons­ver­trag berich­tet hat­ten. 3 der 23 Stel­len sind bereits besetzt. Die Aus­schrei­bung der 20 Stel­len auf der Stra­ße erfolgt in Kür­ze. Dann gibt es eine mehr­mo­na­ti­ge Schu­lungs- und Ein­ar­bei­tungs­pha­se. Jeden­falls anfangs ist eine Dienst­stel­le mit der Ver­kehrs­über­wa­chung geplant, um Rück­kop­pe­lun­gen zwi­schen den bei­den Abtei­lun­gen zu ermög­li­chen. Die Stadt­tei­le wer­den unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen haben — bei einem ist es mehr aus­ufern­de Gas­tro­no­mie und Lärm, bei ande­ren Müll­ab­la­ge­run­gen der ver­schie­dens­ten Arten oder sons­ti­ge Din­ge, die der Bre­mer Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ka­ta­log so bereit­hält. Wich­tig ist, das man anfängt und dann die Ent­wick­lung beob­ach­tet und ggf. nachsteuert.

Es wur­de dann noch ein Kata­log an Ände­run­gen zum Bei­rä­te­ge­setz von den Bei­rä­ten Wal­le und Grö­pe­lin­gen ver­ab­schie­det. Eine ange­nom­me­ne Ände­rung (zu § 7 III) besagt, das es Bei­rats­mit­glie­dern zukünf­tig unter­sagt sein soll, mit Bür­gern in Kon­takt zu tre­ten die z.B. ein Bür­ger­be­geh­ren in einer Bei­rats­sit­zung vor­brin­gen. Das soll nur noch mög­lich sein, wenn zuvor min­des­tens ein Vier­tel der Bei­rats­mit­glie­der dies aut­ho­ri­siert haben. WIR GRÜNEN hal­ten das für einen ekla­tan­ten Ver­stoß gegen den Unab­hän­gig­keits­pas­sus, der im § 18 I des Bei­rä­te­ge­set­zes ent­hal­ten ist und wie übri­ge gewähl­te Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­te auch Bei­rats­mit­glie­der unab­hän­gig von Wei­sun­gen stellt und sie bei ihrer Tätig­keit nur durch ihre freie, dem All­ge­mein­wohl bestimm­te Über­zeu­gung lei­ten lässt. Daher gehen wir davon aus, das die­ser Pas­sus kei­nen Ein­gang in das Bei­rä­te­ge­setz fin­den wird.

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