Bericht von der Bau…-Sitzung vom 15.10.2018

Die Fir­ma Nehl­sen stell­te ihre Bau­plä­ne vor.

Bis­lang ist es so, das die Fir­ma in der Stra­ße Am Rie­spot eine Sor­tier­an­la­ge für 60.000 Jah­res­ton­nen „gel­be Säcke“ hat­te. Die pri­va­te Neu­aus­schrei­bung durch das Dua­le Sys­tem Deutsch­land ging an einen ande­ren Wett­be­wer­ber. Die Ein­rich­tung wur­de / wird zurück­ge­baut. In einer vor­he­ri­gen Sit­zung wur­de der Bau einer Gewer­be­sor­tier­an­la­ge mit einer Bau­zeit von ca. 3 Jah­ren an die­sem Stand­ort zugestimmt.

In der Sit­zung jetzt wur­de infor­ma­ti­ons­hal­ber der Bau einer Leicht­ver­pa­ckungs­sor­tier­an­la­ge mit 120.000 Jah­res­ton­nen im Bre­mer Indus­trie­park an der Wil­helm-Kar­mann-Stra­ße im Bre­mer Inu­d­strie­park vor­ge­stellt (Grö­pe­lin­ger Bei­rats­ge­biet, Beschluss­fas­sung an den Bei­rat Burg­le­sum abge­tre­ten). Das ist das ehe­ma­li­ge Fir­men­ge­län­de des Stahl­ver­ar­bei­ters Brach, an dem auch die Fir­men­lei­tung von Nehl­sen ihren Sitz hat. Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men 20 Mio. Euro. Anlie­fe­rung täg­lich ca. 45 gro­ße Schub­bo­den-LKW und ca. 25 abtrans­por­tie­ren­de LKW. Inbe­trieb­nah­me ange­strebt für das Q1 2020. Die Anla­ge wird zusam­men mit der Fir­ma Töns­mei­er gebaut. Die­se wur­de vor kur­zem von der Schwarz-Grup­pe (Lidl, Kauf­land) gekauft. In den Medi­en wur­de zuletzt berich­tet, das die Schwarz-Grup­pe mit einem eige­nen Recy­cling­sys­tem in den Markt der DSD-Anbie­ter einsteigt.

Das Eck­haus in der Liegnitzstraße/Liegnitzplatz mit dem Mosa­iktreff im Erd­ge­schoss steht zum Ver­kauf. Da das Haus bereits ein­mal für die Sta­bi­li­sie­rung der Situa­ti­on vor Ort erwor­ben wur­de, stell­ten wir einen Antrag, das die Gewo­ba das Objekt über­neh­men möge und so lang­fris­tig der Treff am Spiel­platz abge­si­chert wer­den kann. Unser Antrag: Antrag Mosa­ik

Wir erkun­dig­ten uns zudem nach den Erneue­rungs­mög­lich­kei­ten für die Sitz­bän­ke am Bür­ger­meis­ter-Ehlers-Platz. Der Umwelt­be­trieb hat­te sei­ne Zustän­dig­keit ver­neint – das ASV prüft noch. Es soll eine erneu­te Nach­fra­ge erfolgen.

Dito soll erfragt wer­den, wie weit das Schlie­ßungs­ver­fah­ren beim ein­zig ver­blie­be­nen ille­ga­len Sport­wett­la­den in der Grö­pe­lin­ger Heer­stra­ße ist.

Ein wich­ti­ger Tages­ord­nungs­punkt betraf das Stadt­teil­bud­get Ver­kehr. Dort  haben wir vor Mona­ten die Maß­nah­me “Über­gang Rit­ter­hu­der Heer­stra­ße in das Klein­gar­ten­gebiet” vor­ge­schla­gen und  um eine Kos­ten­schät­zung gebe­ten. Dies­be­züg­lich soll beim ASV nach­ge­fragt bzw. erin­nert wer­den. Und es soll zur nächs­ten Sit­zung eine Excel-Über­sicht ana­log zu den Glo­bal­mit­teln erstellt wer­den, wie­viel Gel­der bereits wofür ver­aus­gabt wur­de, was bean­tragt ist und wie­viel Gel­der noch vor­han­den sind. Nach unse­rem der­zei­ti­gen Kennt­nis­stand müss­ten inkl. des Bud­gets für 2019 ca. 200.000 Euro im Stadt­teil­topf sein, für die wir auch sehr sinn­vol­le Vor­schlä­ge haben, falls die Her­stel­lungs­kos­ten der o.g. Maß­nah­me doch zu teu­er sein sollten.

Der Haupt­ta­ges­ord­nungs­punkt war dann die Behand­lung unse­res Antra­ges zum Rechts­rah­men im Indus­trie­ha­fen, mit dem wir das Anlie­gen der in Oslebs­hau­sen gegrün­de­ten Bür­ger­initia­ti­ve in den Bei­trag getra­gen hat­ten. Dafür bedank­te sich ein Initia­ti­venspre­cher auch aus­drück­lich auf der Sitzung.

Gekom­men waren dazu jeweils ein Ver­tre­ter aus dem Bau‑, dem Umwelt- und des Häfenressorts.

Unser Antrag war gut durch­dacht in meh­re­re Punk­te geglie­dert. Der ers­te Punkt war, das man das Teil­ge­biet der Kap-Horn-Stra­ße von einem Indus­trie­ge­biet in ein Gewer­be­ge­biet umwan­delt. Hin­ter­grund dafür ist, das es in die­sem Bereich noch eini­ge freie Grund­stü­cke gibt, die es so in den übri­gen Hafen­be­cken – die Boden­sa­nie­rungs­flä­chen am Ölha­fen bzw. der Hüt­ten­stra­ße aus­ge­nom­men – so (fast) nicht mehr gibt. D.h., auch auf die­sen Flä­chen könn­te  sich jeder­zeit ein emis­si­ons­rei­cher Betrieb ansie­deln und hät­te dann ggf. eine unmit­tel­ba­re räum­li­che Nähe zum Gewer­be­ge­biet Use Akschen bzw. dem Gebiet der Water­front. Das wäre dann mit einem län­ge­ren Zeit­ho­ri­zont von 20, 50 Jah­ren vllt. der Ent­wick­lung in die­sem Gebiet abträg­lich, denn im Gewer­be­ge­biet Use Akschen hat sich bereits eine viel­fäl­ti­ge ande­re Nut­zung erge­ben (Künst­ler­ate­liers, Musik- und Band­räu­me, Lebens­mit­tel­pro­duk­ti­ons­stät­ten, Wei­ter­bil­dungs­trä­ger, Werk­stät­ten etc.).

Dem woll­ten die Ver­tre­ter so nicht fol­gen. Aller­dings konn­te auch nicht gesagt wer­den, ob dort ansäs­si­ge Betrie­be – es kommt wohl nur das Avan­gard Malz Werk in Fra­ge — den Sta­tus eines Indus­trie­ge­bie­tes benö­ti­gen. Ggf. könn­te aber auch die­se Ein­zel­flä­che dann aus­ge­klam­mert werden.

Im 2. Antrags­punkt ging es im Kern um die Tech­ni­sche Anlei­tung TA Lärm, die die bekann­ten Lärm­höchst­wert fest­setzt. Die TA Lärm schliesst im § 1 lei­der See­ha­fen­um­schlags­an­la­gen aus. In Bre­men geht das See­ha­fen­ge­biet weser­auf­wärts bis zur Wil­helm-Kai­sen-Brü­cke. D.h. im Heme­lin­ger Hafen als eben­falls teil­wei­ses Indus­trie­ge­biet gel­ten die Lärm­gren­zen der TA Lärm – in Grö­pe­lin­gen, Wal­le und der Neu­stadt nicht. Laut einem Urteil im Rah­men des Bau des Con­tai­ner­ter­mi­nals in Bre­mer­ha­ven (CT IV?) soll es aber so sein, das trotz­dem eine Fir­ma nicht soviel Lärm machen darf wie sie möch­te, son­dern es eine all­ge­mei­ne Lärm­min­de­rungs­pflicht und auch „irgend­wie“ Gren­zen gibt. Der Fach­ter­mi­nus lau­tet hier „Begren­zen auf das unver­meid­li­che Maß“. Kon­kre­te Dezi­bel­wer­te ste­hen eben nur nicht in einem Gesetz oder einer Ver­ord­nung. Ver­ein­bart wur­de, das der Ver­tre­ter des Umwelt­res­sorts sei­nen Wis­sens­stand mit dem der Gewer­be­auf­sicht abstimmt. Im Zwei­fel müss­te es ein­mal eine gericht­li­che Über­prü­fung durch eine Kla­ge von Anwoh­nern und/oder des DIAKO geben.

Im 3. Antrags­punkt ging es dar­um, das wir ange­nom­men hat­ten, das im Indus­trie­ha­fen noch der Gewer­be- und Staf­fel­plan von 1921 gilt. Dem ist aller­dings nicht ganz so. Es wur­de kon­kre­ti­siert, das die­ser Gewer­be­plan nur für die Berei­che Kap-Horn-Hafen und die Hafen­be­cken E und F gilt. Durch ein Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Bre­men aus dem Jahr 2016 haben die­se Gebie­te den Sta­tus eines heu­ti­gen Indus­trie­ha­fens. Unklar ist laut dem Ver­tre­ter aus dem Bau­res­sort, wel­che Bau­nut­zungs­ver­ord­nung für die­ses Gebiet Anwen­dung fin­det: Die Ers­te (von 1966?) oder die aktuelle?

Aus­schnitt aus der Media­thek der Inter­net­sei­te von bremenports

Die ande­ren Hafen­be­cken – Kali­ha­fen, Koh­le­ha­fen, Hüt­ten­ha­fen und Ölha­fen – sind unge­plan­ter Innen­be­reich. D.h., hier gibt es aus dem Flä­chen­nut­zungs­plan her­aus kei­ne ent­wi­ckel­ten Bebau­ungs­plä­ne. Es wird bei vor­lie­gen­den Bau­an­trä­gen im Ein­zel­fall ent­spre­chend der Ein­fü­gung des Vor­ha­bens in die Umge­bung entschieden.

Um in die­sem Bereich bestimm­te Ansied­lun­gen aus­zu­schlie­ßen, müss­te zunächst ein Bebaungs­plan erstellt wer­den. Über die Bau­nut­zungs­ver­ord­nung könn­ten dann bestimm­te Betriebs­for­men aus­ge­schlos­sen wer­den. Man könn­te damit dann eine Ansied­lung wie das zuvor geplan­te Bio­ab­fall­um­schlags­la­ger in der Wind­huk­stra­ße aus­schlie­ßen, das gar kei­nen Bezug zur was­ser­na­hen Lage hat­te. Die Fra­ge ist, ob man damit sämt­li­che mög­li­chen emis­si­ons­rei­chen Betrie­be aus­schlie­ßen kann. Das wird eher nicht der Fall sein, zumal anlie­gen­de Betrie­be einen Bestands­schutz haben und sich ein exter­ner Fir­men­auf­käu­fer die­se Rech­te sichern könnte.

Wir haben in der Ver­gan­gen­heit die Erstel­lung des Bebau­ungs­plans für das Gebiet Über­see­ha­fen in Wal­le ver­folgt und wis­sen, das das vie­le Jah­re gedau­ert hat, um alle bestehen­den Nut­zun­gen kor­rekt ein­zu­ar­bei­ten. Das wird bei einem so gro­ßen Gebiet wie dem Indus­trie­ha­fen vllt. noch län­ger dau­ern. 5 Jah­re Bear­bei­tungs­zeit sind da vllt. noch wenig.

Und das knap­pe Fach­per­so­nal in der Bau­be­hör­de soll vor allem Anträ­ge für Wohn­raum, Schu­len, KiTa’s, Gewer­be­re­vi­ta­li­sie­run­gen bear­bei­ten und Innen­ent­wick­lun­gen für sol­che Nut­zun­gen vor­an­trei­ben. Schon aus die­sem Grund wird wahr­schein­lich ein Bebau­ungs­plan Indus­trie­hä­fen nicht auf Gegen­lie­be sto­ßen — egal wel­che Par­tei an der Regie­rung ist.

Wir neh­men aus der Sit­zung aber mit, das eine Ände­rung des Rechts­rah­mens mög­lich ist, wenn man ihn denn will. Über das wei­te­re Vor­ge­hen in die­ser Sache müs­sen wir als Grü­ne Stadt­teil­grup­pe und auch die ande­ren Par­tei­en im Bei­rat noch nachdenken.

Vllt. macht es Sinn, zunächst in Teil­schrit­ten vor­zu­ge­hen und etwa nur für das Gebiet Kap-Horn-Stra­ße zur Anwend­bar­keit der Bau­nut­zungs­ver­ord­nung zu kom­men. Und in ande­ren Bebau­ungs­plä­nen zu schau­en, wel­che For­mu­lie­run­gen es dort gibt und wie man ange­passt am effek­tivs­ten für die Bevöl­ke­rung oder anlie­gen­de ande­re Betrie­be all­zu belas­ten­de mög­li­che Ansied­lun­gen für die Zukunft aus­schlies­sen kann, ohne gleich­zei­tig den Betrieb und den ggf. Ent­wick­lungs­an­spruch bestehen­der Fir­men einzuschränken.

 

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.