Leerstand beseitigen — das Wohnraumschutzgesetz praxisgerecht aktualisieren!

DIE ZEIT berich­tet sehr inter­es­sant über ein Vor­ha­ben in Ber­lin ana­log zu einem bereits durch­ge­führ­ten Vor­ha­ben in Ham­burg: “Weg mit dem Geisterhaus” 

http://www.zeit.de/wirtschaft/2019–11/leerstand-wohnungsmarkt-wohnungspolitik-immobilien/komplettansicht

Bre­men hat zwar 2018 auf Lan­des­ebe­ne ein Wohn­raum­schutz­ge­setz erlas­sen, das aber irgend­wie untaug­lich für die Pra­xis zu sein scheint. Weil es zur Anwen­dung kon­kre­te kom­mu­na­le Rechts­ver­ord­nun­gen geben muss. Und die­se dür­fen nicht pau­schal für ganz Bre­men fest­ge­legt wer­den, son­dern nur für vor­her unter­such­te Berei­che. Der­lei Unter­su­chun­gen hat es wohl noch nicht gegeben. 

Statt­des­sen hat man im Mai 2019 das Gesetz so geän­dert, das für die Stadt­tei­le Schwach­hau­sen, Mit­te, Neu­stadt, Fin­dorff und Wal­le auf­grund der dor­ti­gen Miet­stei­ge­run­gen “eine Gefähr­dung der Bevöl­ke­rung mit aus­rei­chend Wohn­raum” fest­ge­stellt wur­de. Das nur für die Zeit vom 01.09.2019 bis zum 30.11.2020.

In die­sen Stadt­tei­len kann das Wohn­raum­schutz­ge­setz also ange­wandt wer­den. Aller­dings war wesent­li­cher Fokus sei­ner­zeit auf Drän­gen der SPD eher die Unter­bin­dung von zuviel Airbnb-Vermietung.

Ein Instru­ment gegen die Umwand­lung von Wohn­raum zur bet­ten­wei­sen Ver­mie­tung in Grö­pe­lin­gen, wie wir es hier fest­stel­len, ist es also nicht. Wobei sich die gene­rel­le Fra­ge stellt, wo die in Deutsch­land auf Zeit arbei­ten­den aus­län­di­schen Bau­ar­bei­ter denn woh­nen sol­len, wenn es kei­ne aus­rei­chen­de und güns­ti­ge Motels o.ä. gibt? Auch in Bre­men wird die Bau­wirt­schaft ohne die­se Men­schen gar nicht mehr aus­kom­men kön­nen. Wür­de man das unter­bin­den, dann könn­ten evtl. gar kei­ne neu­en Woh­nun­gen mehr in Bre­men ent­ste­hen. Die mög­li­che Ungleich­be­hand­lung führt dann letzt­lich auch das heu­ti­ge Anlie­gen mit Airbnb ad absur­dum und in einen Raum, der vor dem Gericht kei­nen Bestand haben könnte.

Vor allem fehlt in dem Gesetz aber die soge­nann­te Treu­hän­der­re­ge­lung, wie es die Geset­ze in Ham­burg und Ber­lin haben. Nur mit die­ser Rege­lung ist es mög­lich, das man aku­tel­le Eigen­tums­ver­hält­nis­se oder Strei­tig­kei­ten, die einer Nut­zung ent­ge­gen­ste­hen, außen vor­lässt. Es ist auch nicht not­wen­dig, das die Stadt ver­sucht mit im Zwei­fel viel Geld ein Haus auf­zu­kau­fen und dadurch selbst zum Preis­trei­ber am Woh­nungs­markt wird. Die Stadt rührt nicht am Eigen­tum — aber an der Nut­zung. Und dar­auf kommt es an! D.h., es wird ein Treu­hän­der ein­ge­setzt, der die Immo­bi­lie begut­ach­tet und evtl. Sanie­rungs­maß­nah­men durch­führt. Anschlie­ßend erfolgt die Ver­mie­tung der Woh­nung. Aus den Miet­ein­nah­men wer­den die vor­he­ri­gen Aus­ga­ben für die Sanie­rung der Woh­nung und die lau­fen­den Kos­ten für die Woh­nungs­ver­wal­tung und des Treu­hän­ders begli­chen. Sind die­se Kos­ten begli­chen, gehen die Miet­ein­nah­men an den Eigen­tü­mer. Wahl­wei­se kann der Eigen­tü­mer auch die ent­stan­de­nen Sanie­rungs­kos­ten in grö­ße­ren Beträ­gen bezah­len, wie es im Bei­spiel in Ham­burg in dem ZEIT-Arti­kel beschrie­ben wird.

Die Stadt setzt also dort an, wo der Eigen­tü­mer aus wel­chen Grün­den auch immer selbst nicht hand­lungs­fä­hig ist. Und er ver­hilft letzt­lich dem Eigen­tü­mer zu einer wirt­schaft­li­chen Nut­zung sei­nes Eigen­tums und auch der Eigen­tü­mer hat damit einen Vor­teil. Recht­lich mög­lich — in Ham­burg durchgeführt.

So eine Rege­lung benö­ti­gen wir auch in Grö­pe­lin­gen für die hier seit vie­len Jah­ren leer­ste­hen­den Häu­ser. Für die Nut­zung von bereits vor­han­de­nen Wohn­raum braucht kein Baum gefällt zu wer­den, es muss kei­ne Infra­struk­tur erstellt wer­den. Es kann schnell gehen, weil das Haus ja schon steht und vllt. nur ganz wenig saniert wer­den muss. Und mit der Treu­hän­der­re­ge­lung kos­tet es der Stadt letzt­lich kei­nen ein­zi­gen Cent. Nur ein Anschub für die ers­ten Objek­te ist not­wen­dig. Aus unse­rer Sicht muss so eine Rege­lung unter einem rot-grün-rotem Senat kom­men — dringend! 

Wir erwar­ten die als­bal­di­ge Über­ar­bei­tung des Bre­mi­schen Wohn­raum­schutz­ge­set­zes mit pra­xis­ge­rech­ter kom­mu­na­ler Unter­füt­te­rung ana­log der Rege­lung in Ham­burg und Ber­lin und dann ein Pilot­pro­jekt vllt. im Rah­men des Inte­grier­ten Ent­wick­lungs­kon­zep­tes Grö­pe­lin­gen für eine Treu­hän­der­re­ge­lung in Grö­pe­lin­gen. Aus den gesam­mel­ten Erfah­run­gen hier kann man es dann stadt­weit aus­deh­nen. In Grö­pe­lin­gen kommt man geschätzt wohl auf ca. 100 Wohn­ein­hei­ten die im Extrem­fall seit über 20 Jah­re leer­ste­hen. Das ist doch nicht nichts — ein Haus ist schon zuviel!

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