Schwarzer Weg 62 / Kleidercontainer Heidbergstraße

Im Rah­men unser Lauf­ar­beit wur­den wir auch Zeu­ge der aber­ma­li­gen Ver­mül­lung am Klei­der­con­tai­ner anfangs der Heid­berg­stra­ße. Unser Die­ter Stein­feld hat es im Män­gel­mel­der ein­ge­ge­ben mit dem Vor­schlag, den pri­va­ten Eigen­tü­mer zur Auf­ga­be sei­nes Con­tai­ners auf­zu­for­dern. Es gab die Rück­mel­dung der Bre­mer Stadt­rei­ni­gung, das die Ermitt­lung des Eigen­tü­mers des Klei­der­con­tai­ners läuft.

Im Män­gel­mel­der kann man erken­nen, das die­ser Con­tai­ner ein ech­ter Hot­spot ist und es qua­si regel­mä­ßig zur Ver­mül­lung des öffent­li­chen Raum kommt. Der Män­gel­mel­der ist sei­ner­zeit vom Grö­pe­lin­ger Mar­ke­ting und dem Bei­rat pro­pa­giert wor­den und die Stadt war irgend­wann genö­tigt die­ses Mel­de­instru­ment zu lizen­sie­ren. Mit ihm kann jeder unkom­pli­ziert mit dem Smart­phone Mel­dun­gen machen. Und der Müll wird dadurch auch sta­tis­tisch sicht­bar, was es vor­her nicht gab. Der nächs­te Schritt ist dann, das die Bre­mer Stadt­rei­ni­gung bzw. das Ord­nungs­amt auch ent­spre­chend zur Ver­mei­dung vor­ge­hen und nicht nur den Müll entfernen.

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Wir gehen davon aus, das die Ent­sor­gungs­kos­ten dies­mal dem Con­tai­ner-Eigen­tü­mer in Rech­nung gestellt wer­den. Soll­te der Stand­ort nicht zügig auf­ge­ge­ben wer­den, wird über den Bei­rat nach­ge­fasst. Im Zwei­fel gilt dies auch für den Con­tai­ner­stand­ort in der Greifs­wal­der Stra­ße, bei dem auch schon Stof­fe etc. auf dem Geh­weg gesich­tet wurden.

Bit­te geben Sie nicht auf! — Bit­te mel­den Sie jede von ihnen wahr­ge­nom­me­ne grö­ße­re Ver­mül­lung kon­se­quent über den Mängelmelder!

Das Haus an sich ist unse­res Wis­sens an die Bau­ord­nung gemel­det wor­den, weil nicht aus­zu­schlie­ßen ist, das von der Gara­ge Stei­ne auf den Geh­weg abbrö­ckeln könn­ten. Denn es wach­sen offen­bar Bäu­me aus dem hin­te­ren Gebäu­de und deren Wur­zeln könn­ten eine spren­gen­de Kraft ent­fal­ten. Wir gehen nicht davon aus, das das vor­de­re Gebäu­de zum Schwar­zen Weg hin unbe­wohn­bar ist.

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Bis auf eine ver­mie­te­te Woh­nung im Erd­ge­schoss soll das gesam­te Gebäu­de aller­dings leer­ste­hen. Hier wird im nächs­ten Jahr dann das ver­schärf­te Wohn­raum­schutz­ge­setz grei­fen — wie auch an meh­re­ren ande­ren Lang­zeit­leer­stän­den in Grö­pe­lin­gen. CDU und FDP hat­ten in der Bür­ger­schafts­de­bat­te sol­che Pro­ble­me als nicht exis­tent beschrie­ben — Grü­ne, SPD und Lin­ke sind da klar näher dran bei den Men­schen vor Ort. Es gibt bereits eine Lis­te mit diver­sen Gebäu­den, deren Bear­bei­tung wir unver­züg­lich nach Inkraft­set­zung des Geset­zes ein­for­dern wer­den. Nach dem Gesetz hat jeder Eigen­tü­mer aller­dings von sich aus die Pflicht, dar­zu­le­gen, war­um er sein Gebäu­de mehr als ein hal­bes Jahr leer­ste­hen lässt.

Es gilt wei­ter: Nicht ein­pa­cken, son­dern kon­se­quent anpa­cken! Miß­stän­de nicht ein­fach hin­neh­men, son­dern sie abstellen.

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