Wohnraumschutzgesetz — konkrete Umsetzung in 2022

Mit der Neu­fas­sung des Bre­mi­schen Wohn­raum­schutzg­set­zes muss leer­ste­hen­der Wohn­raum der Behör­de ange­zeigt wer­den. Wir gehen davon aus, das dies noch nicht in der Brei­te bekannt ist.

Des­halb haben wir selbst die Initia­ti­ve ergrif­fen und qua­si als Dienst­leis­tung für die Eigen­tü­mer bis­her 17 meist seit vie­len Jah­ren leer­ste­hen­de Woh­nun­gen und Häu­ser im Stadt­teil dem zustän­di­gen Mit­ar­bei­ter im Bau­res­sort gemel­det. Viel­leicht sind auch 1, 2 Objek­te dar­un­ter, die tat­säch­lich gar nicht leer­ste­hen und nur von außen betrach­tet den Anschein erwe­cken. Schließ­lich kann jeder auch ver­wahr­lost leben oder ohne Gar­di­nen, Rol­la­den, Licht etc.. Vor Feh­lern ist nie­mand geschützt. Aber wir den­ken, das wir bei allen bis­her genann­ten Objek­ten rich­tig liegen.

Uns sind noch wei­te­re leer­ste­hen­de Woh­nun­gen und Häu­ser bekannt, die von außen betrach­tet aller­dings nicht als sol­che zu erken­nen sind. Von deren Mel­dung haben wir erst­mal abge­se­hen, da wir den Fort­gang bei den o.g. Woh­nun­gen und Häu­sern abwar­ten wol­len. Es macht ja kei­nen Sinn, der Behör­de sovie­le Nen­nun­gen zu machen, das die die­se gar nicht zeit­nah mit Kon­tak­ten zu den Eigen­tü­mern, neu­tra­ler Hin­weis­ge­bung zur Nut­zung und ggf. Ein­lei­tung von Buß­geld­ver­fah­ren bear­bei­ten kann.

Unse­re Erwar­tung ist, das wenn nicht alle, so doch etli­che Leer­stän­de bis zur Jah­res­mit­te 2022 wie­der genutzt wer­den bzw. Sanie­rungs­ar­bei­ten für die anschlie­ßen­de Nut­zung ergrif­fen wur­den. Sicher wird auch man­cher der Eigen­tü­mer ein Buß­geld­ver­fah­ren (mehr­mals! bis zu 100.000 Euro sind mög­lich) in Kauf neh­men. Aus Daten­schutz­grün­den kön­nen wir nur jeweils vor Ort von der Stra­ße aus die Ent­wick­lung beobachten.

Soll­te das nicht der Fall sein, muss man auch die Novel­lie­rung des Geset­zes lei­der ohne eine Treu­hän­der­re­ge­lung als erneut “hal­ben Kram” betrach­ten und auf die Auf­nah­me einer Treu­hän­der­re­ge­lung pochen, wie es sie auch in ande­ren Bun­des­län­dern bereits gibt. War­um das nicht auch in Bre­men gleich gemacht wur­de, dafür haben wir wei­ter kein Ver­ständ­nis. Nun denn — die Immo­bi­li­en sind gemel­det und jetzt bleibt uns nur abwarten.

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