A 281 Wesertunnel — das Bundesverfassungsgericht lehnt die Befassung ab

Freie Fahrt für den Weser­tun­nel zwi­schen Strom und Grö­pe­lin­gen: Der Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat eine Beschwer­de zwei­er Grund­stücks­ei­gen­tü­mer abge­lehnt. 2018 könn­te mit dem Bau begon­nen werden.

Der Stadt­teil­bei­rat Grö­pe­lin­gen hat­te schon in der letz­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode sein Ein­ver­ständ­nis dafür gege­ben. Damals war noch eine Finan­zie­rung per Maut­lö­sung ange­dacht, die mitt­ler­wei­le nach den Nega­tiv­erfah­run­gen mit ande­ren Pro­jek­ten vom Tisch sein soll.

Kurz­be­richt des Weser-Kuriers

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