Abfallzwischenlager — die Fakten

Auf der Inter­net­sei­te des Orts­am­tes Heme­lin­gen ist unter der Rubrik 2012 das Pro­to­koll der Bei­rats­sit­zung vom 19.04.2012 und der ableh­nen­de Beschluss zur Funk­schnei­se 13 des Bei­ra­tes Heme­lin­gen zu fin­den. Die Stadt hat­te sei­ner­zeit den Ansied­lungs­wunsch mit Blick auf die wei­te­re Pla­nung für das Gebiet abge­lehnt. Die­se sieht pla­nungs­recht­lich eine wei­te­re räum­li­che Tren­nung von Woh­nen und Gewer­be vor, die am Stand­ort nur ca. 50 Meter betrug. Dage­gen hat der Antrag­stel­ler (Fa. Pro­Ents­or­ga aus Ham­ber­gen) geklagt. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Bre­men hat aber rechts­kräf­tig den Stand­punkt der Stadt bestätigt.

Seit etwa Febru­ar 2013  gibt es den wohl glei­chen Antrag für eine Flä­che an der Her­mann-Funk-Str., die auch im Besitz des glei­chen Eigen­tü­mers (Fa. Hirsch) ist wie zuvor. Die­se Flä­che liegt im Heme­lin­ger Hafen­ge­biet — ein Indus­trie­ge­biet. Die Ent­fer­nung zur nächs­ten Wohn­be­bau­ung soll 270 Meter betra­gen. Es befin­den sich meh­re­re BImSchG-Betrie­be in der Nach­bar­schaft. Pla­nungs­recht­lich wür­de eine Her­ab­stu­fung des Indus­trie­ge­bie­tes zu einem Gewer­be­ge­biet die dor­ti­gen Betrie­be in ihrer Exis­tenz gefähr­den und sehr hohe Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen an die Stadt nach sich zie­hen. Man muss davon aus­ge­hen, das der Antrag­stel­ler auf die­ser Flä­che wohl eine Geneh­mi­gung erhal­ten könnte.

Jetzt gibt es die Idee, die­sem Betrieb eine Flä­che im Bre­mer Indus­trie-Park vozu­schla­gen, wo am gewähl­ten Stand­ort eine Ent­fer­nung zur nächs­ten Wohn­be­bau­ung (in Burg) von über 1.000 Metern gege­ben sein soll. Das erscheint sinn­voll. Ob sich der Antrag­stel­ler dar­auf unter wirt­schaft­li­chen Gesichts­punk­ten ein­lässt, ist offen. Wenn man der Begrün­dung aus dem o.g. Pro­to­koll folgt, dann nimmt die Fa. Pro­Ents­or­ga bereits heu­te die Stof­fe in Bre­men an und bringt sie an den Stand­ort hin­ter Oster­holz-Scharm­beck. Inso­fern wäre rein logis­tisch ein Stand­ort auf dem Weg vllt. sinn­voll. Aller­dings dürf­te im Bre­mer Indus­trie-Park frei­es Land sein, wäh­rend sich am Stand­ort im Heme­lin­ger Hafen ggf. schon räum­li­che Vor­aus­set­zun­gen befinden.

Es gibt einen Mas­ter­plan Gewer­be und auch einen Mas­ter­plan Indus­trie. Eine kla­re Aus­sa­ge, an wel­chem Stand­ort sich die Abfall­wirt­schaft in Bre­men vor­zugs­wei­se ansie­deln kann, darf, soll, muss, die wur­de aber bis­her nicht gemacht. Das steht jetzt an.

Schaut man sich auf der Inter­net­sei­te der der Wirt­schafts­för­de­rung Bre­men die in Bre­men vor­han­de­nen Gewer­be- und Indus­trie­ge­bie­te an, so ist ledig­lich bei 2 Flä­chen die Ansied­lung von Recy­cling­be­trie­ben ver­merkt: Im Heme­lin­ger Hafen und im Bre­mer Indus­trie-Park. Als Ort für indus­tri­el­le Pro­duk­ti­on wird dazu das Gelän­de “Bre­mer Vul­kan” genannt. Im Heme­lin­ger Hafen gibt es aber gar kei­ne frei­en städ­ti­schen Flä­chen. Der Bre­mer Indus­trie-Park ver­fügt hin­ge­gen über gro­ße freie städ­ti­sche Flä­chen, von denen erst ein klei­ne­rer Anteil erschlos­sen ist. Unse­re Bei­rats­frak­ti­on hat­te in der Stel­lung­nah­me zum Gewer­be­ent­wick­lungs­plan 2020 mit Blick auf die geplan­te Weser­que­rung und die sich dann erge­ben­de Nähe zum Güter­ver­kehrs­zen­trum dar­auf gedrängt, das die­ses Gebiet auch für die Ansied­lung von Logis­tik­be­trie­ben vor­ge­se­hen wird. Dies wur­de ab dem 5. Bau­ab­schnitt auch so auf­ge­nom­men und ist im Gewer­be­ent­wick­lungs­plan 2020 nachzulesen.

Es liegt auf der Hand, das bei einem seit über 100 Jah­ren ent­wi­ckel­ten Flä­chen­nut­zung­plan nicht plötz­lich neue Indus­trie­ge­bie­te aus dem Hut gezo­gen wer­den. Schon gar nicht Flä­chen die auch noch im städ­ti­schen Besitz sind. Man muss daher kein Pro­phet sein um vor­her­zu­sa­gen, das bei dem gewach­se­nen Flä­chen­nut­zungs­plan, den heu­ti­gen recht­li­chen Bestim­mun­gen  der Ent­fer­nung zur Wohn­be­bau­ung und den frei­en Flä­chen der Bre­mer Indus­trie-Park ein Stand­ort sein wird, der für sol­che Ansied­lun­gen im Zuge der Bera­tun­gen in Fra­ge kommt. Weil er es — sie­he oben — heu­te etwas lei­se aus­ge­spro­chen bereits ist.

Und man muss klar sehen: Jeder der gegen eine Ansied­lung in über 1.000 Metern Ent­fer­nung zur Wohn­be­bau­ung im Indus­trie-Park wet­tert, der spricht sich dann im glei­chen Atem­zug für eine Ansied­lung in nur 270 Metern Ent­fer­nung in Heme­lin­gen oder einer Ansied­lung außer­halb Bre­mens aus. Und es han­delt sich beim kon­kre­ten Vor­ha­ben ver­mut­lich um ein immer noch rela­tiv klei­nes Abfall­zwi­schen­la­ger — also eine Sam­mel­funk­ti­on, was eine klas­si­sche Logis­tik­funk­ti­on ist. Es bestehen heu­te weit grö­ße­re Betrie­be mit kri­ti­schen Stof­fen in viel nähe­rer Ent­fer­nung zur Wohn­be­bau­ung in Grö­pe­lin­gen (z. B. Nehl­sen-Plump), die auch Abfäl­le behan­deln. Es geht in die­sem Ver­fah­ren schon gar nicht um die Ansied­lung eines nach sei­ner Art fast Pro­duk­ti­ons­be­trie­bes wie bei der explo­dier­ten Fa. Orga­nic Flu­id in Ritterhude.

Vllt. ist man­cher (SPD)-Politiker schon im Wahl­kampf­mo­dus, wenn er wie auf der Bei­rats­sit­zung am 22.10.2014 gesche­hen, Oslebs­hau­ser Bür­gern ver­spricht: “Mit uns wird es kei­ne Ansied­lung geben!”- Das erin­nert stark an die Zeit vor der letz­ten Wahl im Mai 2011, als SPD-Poli­ti­ker den Bür­gern sag­ten “Mit uns wird es kei­ne 180-Meter Wind­kraft­an­la­ge am Rie­spot geben!” Eine ehr­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Bür­gern sieht anders aus.

Wir als Grü­ne Bei­rats­frak­ti­on in Grö­pe­lin­gen wür­den auch lie­ber kei­ne wei­te­ren Betrie­be der Abfall­wirt­schaft im Bre­mer Indus­trie-Park haben. Aber die Rea­li­tät ist, das jeder von uns auch gefähr­li­che Abfäl­le pro­du­ziert: Öl, Brems­flüs­sig­keit etc.  im Auto, Fahr­rad­ket­ten­öl, Tin­ten­pa­tro­nen, Far­ben, Lacke, Kle­ber, abge­lau­fe­ne Medi­ka­men­te … . Und die­se Din­ge gehö­ren ord­nungs­ge­mäß ent­sorgt — und nicht wie aus Ita­li­en berich­tet irgend­wo von einer Ent­sor­gungs­ma­fia ver­bud­delt oder in die See gekippt. Dazu gibt es eine freie Wirt­schaft und das heisst in der EU auch frei­er Waren­ver­kehr. Lei­der auch für Abfäl­le die noch wirt­schaft­lich ver­wandt wer­den kön­nen. Auch Oslebs­hau­ser Ent­sor­gungs­be­trie­be bie­ten ihre Dienst­leis­tun­gen euro­pa­weit an. Das mag man abschaf­fen wol­len — aber das ist auf Bei­rats- oder Kom­mu­nal- oder Lan­des­ebe­ne nicht errreichbar.

Und setzt man dann die Kirch­turms­bril­le ab, dann macht es Sinn, sol­che Betrie­be bes­ser in 1.000 Metern Ent­fer­nung zur Wohn­be­bau­ung mit einem direk­ten Auto­bahn­an­schluss anstatt in 50 oder 300 Metern Ent­fer­nung mit evtl. viel Fah­re­rei unweit von Wohn­ge­bie­ten anzu­sie­deln. Ein kon­kre­tes Bei­rats­vo­tum ist im übri­gen von Bei­rat Burg­le­sum gefor­dert, da der gewünsch­te Ansied­lungs­ort dort liegt. Der Bei­rat Oslebs­hau­sen wäre gefragt, wenn eine Ansied­lung z. B. im Bereich Wehrkamp/Hüttenstr. als erwei­ter­ter Teil des Bre­mer Indus­trie-Parks oder im See­ha­fen­ge­biet vor­ge­se­hen wäre.

 

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