Analyse des Wahlergebnisse der Beiratswahl 2019 — Teil 1

Das vor­läu­fi­ge amt­li­che Wahl­er­geb­nis ist da. Unser Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Die­ter Stein­feld nimmt eine Ana­ly­se vor. Teil 1 bezieht sich auf das fest­ge­stell­te Ergeb­nis. Nach dem vor­ge­schrie­be­nen Aus­zähl­ver­fah­ren ergibt sich die nach­fol­gen­de Sitzverteilung:

2015 haben WIR GRÜNEN den 5. und den 13. Bei­rats­sitz errun­gen. Jetzt 2019 den 5. und den 12. Bei­rats­sitz. Also eine mini­ma­le Verbesserung.

Dadurch das Grö­pe­lin­gen zum Ende des Jah­res 2017 die Mar­ke von 36.000 Ein­woh­nern über­schrit­ten hat­te, gibt es jetzt laut Bei­rä­te­ge­setz statt 17 die maxi­ma­le Anzahl von 19 Bei­rats­mit­glie­dern. Davon pro­fi­tie­ren die SPD und die CDU mit dem 18. bzw. 19. Sitz.

Ins­ge­samt ändert sich die Sitz­an­zahl für die SPD, die Grü­nen, die Lin­ken und die FDP nicht. Die AfD bekommt als neue Par­tei 2 Sit­ze, die CDU 1 Sitz hin­zu. Der BIG fehl­ten mit die­sem Blick 122 Sit­ze an einem Man­dat. In den Zwi­schen­aus­zäh­lun­gen wäre die BIG aber auch schon mal als dann 8. Par­tei drin gewe­sen, bevor die SPD prak­tisch in der Aus­zäh­lung einen Schluss­purt hinlegte.

Bis­lang war es so, das es im Stadt­teil­bei­rat Grö­pe­lin­gen eher nicht nach klas­si­schen Mehr­heits­ver­hält­nis­sen ging. Den meis­ten Erfolg für den Stadt­teil hat man, wenn man als Bei­rat gemein­sam und geschlos­sen agiert. So haben wir die Anmel­de­quo­te von 96 % der Kin­der von 3 — 6 Jah­ren für eine KiTa erreicht, wäh­rend in ande­ren Stadt­tei­len die Ver­sor­gung schlech­ter ist. Nur ein Bei­spiel von vie­len der durch­aus erfolg­rei­chen Bei­rats­pe­ri­ode 2015 — 2019.

Ange­sichts einer de Fac­to Mehr­heit von 11 Sit­zen für SPD und CDU bzw. wird sich dar­an wohl auch in der kom­men­den Legis­la­tur­pe­ri­ode nichts ändern. Schließ­lich gibt es wei­ter genug zu tun. Bei Schu­len, bei KiTas, in der ärzt­li­chen Ver­sor­gung, bei vie­len Woh­nungs­neu­bau­pro­jek­ten in der Pipe­line und vie­len ande­ren. Das schliesst unter­schied­li­che Abstim­mun­gen bei ein­zel­nen kom­men­den Vor­ha­ben wie etwa der Klär­schlamm­ver­bren­nung am Stan­dorrt des Hafen­kraft­wer­kes bzw. der gene­rel­len Aus­rich­tung der Gewer­be­ge­bie­te wie etwa im Bereich zwi­schen Woh­lers Eichen und Till­mann­stra­ße nicht aus.

Der kom­men­de Teil 2 beschäf­tigt sich mit der Stim­men­ver­tei­lung. Da gibt es durch­aus inter­es­san­te Aspek­te in der tie­fe­ren Analyse.

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