Aufgaben des Beirats

Was ist der Beirat?

Der Bei­rat ist qua­si ein frei gewähl­tes Kom­mu­nal­par­la­ment. Ins­ge­samt 22 “Stadt­teil­par­la­men­te” gibt es in Bre­men. Die Stel­lung der Bei­rä­te in der Han­se­stadt Bre­men ist dabei aber erheb­lich schwä­cher aus­ge­prägt als z. B. die Stel­lung eines Stadt- oder Gemeinderates.

Die Bre­mer Bei­rä­te sind im wesent­li­chen Mitt­ler zwi­schen den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern in den Orts­tei­len und der Ver­wal­tung. Sie ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen im Stadt­teil, trans­por­tie­ren Ihre Beden­ken und Anre­gun­gen zu städ­ti­schen Vor­ha­ben auf die Ent­schei­dungs­ebe­ne z.B. der Bre­mer Bür­ger­schaft oder des Senats. Die Bei­rä­te sol­len aber auch eige­ne Ideen und Pla­nungs­vor­stel­lun­gen ent­wi­ckeln und die­se in der Umset­zung begleiten.

Anbin­dung des Bei­rats an ein Ortsamt

Ver­wal­tungs­tech­nisch ist ein Bei­rat an ein Orts­amt ange­kop­pelt. Das
Orts­amt Bre­men-West betreut z. B. die Bei­rä­te Oslebshausen/Gröpelingen, Wal­le und Fin­dorff. Die Fach­auf­sicht liegt seit 2007 bei der Senatskanzlei.

Was macht der Beirat?

Gesetz­li­che Grund­la­ge ist das Orts­ge­setz über Bei­rä­te und Ortsämter.
Jeder Bei­rat tagt ca. alle 1 — 2 Mona­te in öffent­li­cher Sit­zung. Hier wer­den beson­ders inter­es­san­te, bri­san­te oder kon­tro­ver­se Pro­jek­te im Stadt­teil von Ver­tre­te­rIn­nen der Behör­den vor­ge­stellt, mit Inter­es­sier­ten dis­ku­tiert und Stel­lung­nah­men ver­ab­schie­det. Die Stär­ke der Bei­rä­te ist abhän­gig von der Mit­ar­beit der Bevöl­ke­rung, der Ver­ei­ne und Initia­ti­ven — also von Ihnen!.

Die Ter­mi­ne und die Tages­ord­nung wer­den — mehr oder weni­ger kurz­fris­tig — in den ört­li­chen Zei­tun­gen ver­öf­fent­licht. Im TOP “Anträ­ge, Anre­gun­gen und Wün­sche in Stadt­teil­an­ge­le­gen­hei­ten” kann jeder Mensch sein stadt­teil­be­zo­ge­nes Anlie­gen äußern oder über einen soge­nann­ten “Bür­ger­an­trag” gleich in Papier­form ein­brin­gen. Prak­ti­scher­wei­se wer­den oft vor einer Bei­rats­sit­zung im Bau­ge­setz­buch vor­ge­schrie­be­ne Ein­woh­ner­ver­samm­lun­gen zu bestimm­ten Bebau­ungs­plä­nen abgehalten.

Fer­ner hat der Bei­rat auch soge­nann­te Glo­bal­mit­tel über die er selbst ent­schei­den kann. Im Bei­rat Grö­pe­lin­gen sind dies jähr­lich etwa 70.000 Euro. Nähe­res zur Antrag­stel­lung sind auf der oben genann­ten Inter­net-Sei­te des Orts­amt West zu finden.

Bera­tungs­in­ten­si­ve The­men wer­den in Bei­rats­aus­schüs­sen vorbehandelt

Ähn­lich wie in ande­ren Par­la­men­ten wer­den auch im Bei­rat bestimm­te The­men in Fach­aus­schüs­sen bera­ten. Auch die­se Sit­zun­gen sind mit dem neu ver­ab­schie­de­tem Bei­rä­te­ge­setz jetzt öffent­lich. Oft­mals wird die eigent­li­che Ent­schei­dung zu einem The­ma bereits im Fach­aus­schuss getrof­fen, da ein­stim­mi­ge Beschlüs­se in den Aus­schüs­sen als Bei­rats­be­schluss gel­ten. Wür­de man alles auf einer Bei­rats­sit­zung ent­schei­den wol­len, müss­te man deut­lich mehr Sit­zun­gen abhalten.

Der Bei­rat Grö­pe­lin­gen hat z.B. in der aktu­el­len Regie­rungs­pe­ri­ode 2011 — 2015 die Ausschüsse

  • Bil­dung, Kul­tur, Inte­gra­ti­on und Sport
  • Sozia­les, Jugend, Gesund­heit und Inneres
  • Bau und Verkehr
  • Arbeit, Wirt­schaft, Häfen, Umwelt und Energie

gebil­det.

Die Pro­to­kol­le der Sit­zun­gen kön­nen (zukünf­tig wie­der) auf der Sei­te des Orts­amt Bre­men-West ein­ge­se­hen werden.

Dane­ben gibt es noch einen Koor­di­nie­rungs­aus­schuss, in dem sich z.B. vor den Bei­rats­sit­zun­gen die Frak­ti­ons­ver­tre­ter abspre­chen bzw. die Arbeit im Bei­rat abge­stimmt wird. Die­se Sit­zun­gen sind nicht-öffentlich.

Das alte nicht mehr gül­ti­ge Bei­rä­te­ge­setz 2002”

Bei­rä­te­ge­setz