Ausschuss “Wirtschaft …” am 06.02.2013 um 18:30 Uhr

im Orts­amt West, Sit­zungs­saal im 3. Obergeschoss.

Ers­ter Tages­ord­nungs­punkt war die Neu­auf­stel­lung des Land­schafts­pro­gramms im Zuge der Neu­auf­stel­lung des Flä­chen­nut­zungs­plans. Alle Infor­ma­tio­nen dazu kön­nen der ein­ge­rich­te­ten Inter­net­sei­te ent­nom­men wer­den. Betei­li­gen Sie sich mit eige­nen Ideen!

Von uns initi­iert gab es dann das The­ma “Spiel­hal­len — Sport­wett­lä­den — Ver­gnü­gungs­stät­ten” ange­spro­chen wer­den. Fra­gen waren z.B.:

  • Zum Auto­ma­ten­spiel: Wo ist die Gren­ze zwi­schen „Tee­stu­ben mit Auto­ma­ten­spie­len“ und „Spiel­sa­lons mit Getränkeverkauf“?
  • Im Bereich Grö­pe­lin­ger Heerstr./Lindenhofstr. im dor­ti­gen Bebau­ungs­plan 1901 sind neue Ver­gnü­gungs­stät­ten nicht zuläs­sig. Warum sind Sport­wett­lä­den kei­ne Ver­gnü­gungs­stät­ten wie Spielautomatensalons?
  • Wie ist der Stand der Geset­zes­um­set­zung nach dem neu­en Glücks­spiel­staats­ver­trag? Gibt es eine Art Bestands­schutz für bestehen­de Läden?

Die gel­ten­den Geset­ze kön­nen hier ein­ge­se­hen wer­den: Aus­sa­gen auf der Sei­te des Stadt­am­tes. Bis­her hat es des­we­gen kei­ne Umset­zung im Bereich Sport­wet­ten gege­ben, weil das Land Hes­sen zen­tral für die Ver­ga­be der bun­des­weit gül­ti­gen 20 Wett­li­zen­zen zustän­dig ist. Das dor­ti­ge Ver­ga­be­ver­fah­ren soll jetzt im Mai/April been­det sein. Danach erfolgt die Umsetzung.

Ob es erneut hem­men­de euro­pa­recht­li­che Rechts­strei­tig­kei­ten gibt, ist der­zeit unklar. Denn mit der Ertei­lung der Lizen­zen split­tet sich ja auch die Ange­bots­sei­te auf und die lizen­sier­ten  Anbie­ter haben evtl. ein Eigen­in­ter­es­se dar­an, nicht lizen­sier­te Anbie­ter nicht auf den Markt kom­men zu lassen. 

Gewer­be­recht­lich sind lt. Auf­fas­sung des Stadt­am­tes sowohl Spiel­hal­len wie auch Sport­wett­lä­den Ver­gnü­gungs­stät­ten. Ob und war­um es bau­recht­lich anders gese­hen wird, wird nach­ge­fragt. Wenn jemand “ein­fach so” eine Nut­zungs­än­de­rung vor­nimmt, wird das ja erst­mal nicht im Bau­be­reich bekannt.

In den Neben­stra­ßen läuft viel über Ver­ei­ne, bei der jeden­falls offi­zi­ell nur Ver­eins­mit­glie­der Zutritt haben (Stich­wort Geträn­ke­ver­kauf). Hier führt der Daten­schutz auch zu einer Nicht­wei­ter­ga­be von Infor­ma­tio­nen die das Finanz­amt z.B. aus der Abga­be­ord­nung hat.

Der Aus­schuss kam über­ein, eine Auf­stel­lung aller im Stadt­teil vor­han­de­ner Spiel­au­to­ma­ten­sa­lons, Sport­wett­lä­den und art­ver­wand­tes zu erstellen.

Wei­te­re Tages­ord­nung­punk­te waren der Gewer­be­ent­wick­lungs­plan, der Abbau von 3 öffent­li­chen Tele­fon­zel­len (Brom­ber­ger Str., Stub­be­ner Str., Alter Win­ter­weg), die Mit­te März bevor­ste­hen­de Grö­pe­lin­ger Kir­mes, Anträ­ge auf Eröff­nung zwei­er wei­te­rer Sport­wett­lä­den an der Grö­pe­lin­ger Heer­str., Schwar­zer Weg 141, die Wind­kraft­flä­che F sowie die wei­te­re Aus­schuss­ar­beit all­ge­mein in die­sem Jahr.

 

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