Bildung des neuen Beirates 2019

In der Regel gibt es auf Bei­rats­ebe­ne kei­ne Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen wie es sie auf Ebe­ne der Bürgerschaft/Landtag gibt. Das ergibt sich aus den Ent­schei­dungs­mög­lich­kei­ten des Bei­ra­tes und das vie­le Din­ge die in den nächs­ten 4 Jah­ren z.B. an Bau­an­trä­gen kom­men wer­den, heu­te noch gar nicht bekannt sind.

Trotz­dem berei­tet sich der­zeit wohl jede Par­tei auf die kom­men­de Legis­la­tur­pe­ri­ode vor. Da stel­len sich Fra­gen wie:

  • Wer wird Bei­rats­spre­cher bzw. Stellvertreter?
  • Wie­vie­le Aus­schüs­se sol­len gebil­det wer­den? Wie­vie­le Mit­glie­der sol­len in den Aus­schüs­sen sein? — Das Bei­rä­te­ge­setz gibt 5 — 7 vor. 
  • Wie sol­len die Aus­schüs­se genannt wer­den? — Wie soll ver­fah­ren wer­den, wenn es bei einem The­ma zu Über­schnei­dun­gen kommt? — Es ist die Mach­bar­keit in der Ver­wal­tung — im Orts­amt West — zu beach­ten. Es kann nicht jeder Aus­schuss jeden Monat tagen.
  • Wel­che kon­kre­ten Per­so­nen sol­len in die Aus­schüs­se ent­sandt wer­den? — Gibt es neben den gewähl­ten Bei­rats­mit­glie­der evtl. auch soge­nann­te “Sach­kun­di­ge Bür­ger” die eine Par­tei in einen Aus­schuss wäh­len las­sen möch­te? — Wer wird Spre­cher bzw. Stellvertreter? 
  • Wie sol­len ande­re vom Bei­rat zu beset­zen­de Funk­tio­nen außer­halb der selbst gebil­de­ten Aus­schüs­se besetzt werden?

Bei der Beset­zung der Aus­schüs­se ist zu beach­ten, das die gewähl­ten Bei­rats­mit­glie­der in der Mehr­zahl sein müs­sen. D.h., bei Aus­schüs­sen mit 7 Mit­glie­dern müs­sen min­des­tens 4 gewähl­te Bei­rats­mit­glie­der sein und maxi­mal 3 kön­nen nicht gewähl­te Sach­kun­di­ge Bür­ger sein. Bei zu bil­den­den 4 Aus­schüs­sen kön­nen maxi­mal also 12 Sach­kun­di­ge Bür­ger benannt wer­den — eine Pflicht dazu gibt es nicht.

Aus der Tabel­le mit der Wahl­ana­ly­se Teil 1 ist ersicht­lich, das WIR GRÜNEN den 5. und den 12. Bei­rats­sitz erreicht haben. D.h., beim 5. Sach­kun­di­gen Bür­ger haben wir noch “freie Auwahl” unter den zu bil­den­den Aus­schüs­sen. Beim 12. müs­sen wir das neh­men was noch mög­lich ist. Auch das ist bei der Beset­zung mit kon­kre­ten Per­so­nen zu bedenken.

Der Leser bzw. die Lese­rin sieht: Es kann kom­pli­ziert wer­den. Des­halb gibt es vor der kon­sti­tu­ie­ren­den Bei­rats­sit­zung am 10.7.2019 eine für Ende Juni ange­dach­te vor­ge­schal­te­te inter­ne Run­de mit Ver­tre­tern der gewähl­ten Par­tei­en, wo jede Par­tei ihre Vor­stel­lun­gen dar­legt. Andern­falls kann es pas­sie­ren, das man an einem Abend die gan­zen Abstim­mun­gen und Wah­len gar nicht erle­di­gen kann. Alle Bei­rats­mit­glie­der machen das ehren­amt­lich und haben z.B. noch eine Arbeit, Fami­lie, Ver­eins­pflich­ten, Hob­bies … . Will man nicht nur Rentner/Pensionäre im Bei­rat haben, dann muss man auf die Berufs­tä­tig­keit Rück­sicht neh­men und auch zei­tig fer­tig werden.

Ansons­ten haben wir in die lau­fen­den Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen auf Lan­des­ebe­ne wie­der unse­re Vor­stel­lun­gen zum Abbau des Woh­nungs­leer­standes in Grö­pe­lin­gen ein­ge­bracht. Lei­der waren wir damit in der letz­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode noch nicht erfolgreich.

Im Bil­dungs­be­reich ist in Bau­din­gen in Grö­pe­lin­gen sehr viel auf den Weg gebracht wor­den. “Mehr Leh­rer” sagt sich ein­fach — aber was machen, wenn es kei­ne gibt? In die­sem Bereich ist im Grun­de alles gesagt und geschrie­ben wor­den und es ist viel Kom­pe­tenz am Ver­hand­lungs­tisch auf allen 3 Sei­ten. Die Erkennt­nis ist eher nicht das Pro­blem. Ähn­li­ches gilt für den Gesund­heits­be­reich.

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