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Auf Initia­ti­ve unse­rer GRÜNEN Bei­rats­frak­ti­on hat­ten wir am 04.03.2015 den Gebiets­ver­ant­wort­li­chen zu Gast.

U.a. mach­ten wir auf einen nicht nach­voll­zieh­ba­ren Lang­zeit­leer­stand (meh­re­re Jah­re) einer Eta­gen­woh­nung in der Königs­ber­ger­str. auf­merk­sam. Die Woh­nung hat­te u.a. nur eine Toi­let­te mit Hand­wasch­be­cken — d.h. ohne Dusche und Bad. Aber im Grun­de ist der Woh­nungs­schnitt und vor allem die Lage gut. Im Nach­gang der Sit­zung sicher­te man uns zu, das man sich dar­um küm­mern werde.

Auf der kom­men­den öffent­li­chen Sozi­al­aus­schuss­sit­zung am 29.04.2015 steht u.a. das The­ma Abriss der Rei­her­sied­lung auf der Tages­ord­nung. Auch die­ses Vor­ha­ben des Eigen­tü­mers kam schon grob auf der von uns ini­tier­ten Sit­zung im März zur Spra­che. Es gibt für das Gebiet (der­zeit) kei­ne Erhal­tungs­sat­zung (“Milieu­schutz”) und das bedeu­tet nach meh­re­ren höchst­in­stanz­li­chen Gerichts­ur­tei­len , das der Eigen­tü­mer den Mie­tern kün­di­gen kann, wenn er eine wirt­schaft­li­che Ver­wer­tungs­kon­zep­ti­on wie z. B. eine Neu­bau­pla­nung mit dem Abriss ver­bin­det. Bei  einen iso­lier­ten Abriss ist eine Kün­di­gung der Mie­ter nicht erlaubt. Gäbe es eine Erhal­tungs­sat­zung, müss­te die Kom­mu­ne den Abriss erlauben.

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