EuGH: Entsendung mit heimischer Sozialversicherung muss Ausnahme bleiben

Ein Gerichts­ent­scheid auf euro­päi­scher Ebe­ne, das auch für Grö­pe­lin­gen prak­ti­sche Bedeu­tung haben könnte:

In Deutsch­land täti­ge Leih­ar­beit­neh­mer aus ande­ren EU-Staa­ten unter­lie­gen meist der deut­schen Sozi­al­ver­si­che­rung. Ihre Rekru­tie­rung im Her­kunfts­land reicht nicht aus, um sie auch dem dor­ti­gen Sozi­al­sys­tem zu unter­wer­fen, wie am Don­ners­tag der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) in Luxem­burg ent­schied. (Az: C‑784/19) …

https://www.nau.ch/news/europa/hiesige-leiharbeitnehmer-aus-dem-eu-ausland-meist-in-deutschland-sozialversichert-65939964

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