Illegales Glücksspiel in Bremen-Hastedt aufgedeckt

Ein The­ma das auch in Grö­pe­lin­gen aktu­ell sein dürfte.

https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/illegales-gluecksspiel-in-bremen-hastedt-aufgedeckt-484209

Zitat zur Rechtslage:
Wer an einem Spiel­ge­rät in einer Gast­stät­te spie­len will, muss sich vor­her aus­wei­sen. Der Betrei­ber ist gesetz­lich ver­pflich­tet zu prü­fen, ob die Per­son für Glücks­spie­le gesperrt ist – etwa weil sie spiel­süch­tig ist und sich selbst hat sper­ren las­sen. Dafür muss jedes Spiel­ge­rät mit dem bun­des­wei­ten Sperr­sys­tem “Oasis” ver­bun­den sein. Erst nach die­ser Prü­fung darf das Gerät mit einer Frei­schalt­kar­te zum Spie­len frei­ge­ge­ben werden.

In der kon­trol­lier­ten Gast­stät­te war nichts davon der Fall: Die Spiel­ge­rä­te waren dau­er­haft frei­ge­schal­tet, obwohl nie­mand spiel­te. Das Prüf­ge­rät für die Spie­ler­sper­re war nicht ange­schlos­sen. Damit konn­te jeder an den Auto­ma­ten spie­len – auch Men­schen, die wegen einer Spiel­sucht eigent­lich gesperrt sind. Der Betrei­ber hat­te den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Schutz für gefähr­de­te Spie­le­rin­nen und Spie­ler voll­stän­dig ausgehebelt.

Als Stra­fe muss der Gast­wirt nun mehr als das Dop­pel­te der erziel­ten Ein­nah­men als Geld­bu­ße zahlen!

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