Ein Thema das auch in Gröpelingen aktuell sein dürfte.
Zitat zur Rechtslage:
Wer an einem Spielgerät in einer Gaststätte spielen will, muss sich vorher ausweisen. Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob die Person für Glücksspiele gesperrt ist – etwa weil sie spielsüchtig ist und sich selbst hat sperren lassen. Dafür muss jedes Spielgerät mit dem bundesweiten Sperrsystem “Oasis” verbunden sein. Erst nach dieser Prüfung darf das Gerät mit einer Freischaltkarte zum Spielen freigegeben werden.
In der kontrollierten Gaststätte war nichts davon der Fall: Die Spielgeräte waren dauerhaft freigeschaltet, obwohl niemand spielte. Das Prüfgerät für die Spielersperre war nicht angeschlossen. Damit konnte jeder an den Automaten spielen – auch Menschen, die wegen einer Spielsucht eigentlich gesperrt sind. Der Betreiber hatte den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz für gefährdete Spielerinnen und Spieler vollständig ausgehebelt.
Als Strafe muss der Gastwirt nun mehr als das Doppelte der erzielten Einnahmen als Geldbuße zahlen!
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