Leiharbeit: Gleiche Arbeit –> Gleicher Lohn

Bre­men brach­te über den Bun­des­tag eine Initia­ti­ve ein, die Fehl­ent­wick­lun­gen im Bereich der Leih­ar­beit kor­ri­gie­ren sollte.Das ist ein wich­ti­ges The­ma auch für vie­le in unse­rem Stadt­teil leben­de Menschen.

Lei­der haben das die CDU/FDP-regier­ten Bun­des­län­der ver­hin­dert. Ein Grund mehr, um bei der Bun­des­tags­wahl am 27.09.2009 das Kreuz nicht dort zu machen.

Nach­ste­hend die kom­plet­te Pres­se­er­klä­rung des Senats:

Antrag gegen Fehlentwicklungen im AÜG

18.09.2009

CDU/FDP-Län­der leh­nen Bre­mer Initia­ti­ve im Bun­des­rat ab/Böhrnsen: “Leih­ar­beit begrenzen“

Bür­ger­meis­ter Jens Böhrn­sen nutz­te heu­te (18.09.2009) die Gele­gen­heit, im Bun­des­rat auf Fehl­ent­wick­lun­gen im Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz (AÜG) auf­merk­sam zu machen und Ver­bes­se­run­gen zu for­dern. Böhrn­sen: „Mit einem Antrag for­der­ten die Län­der Bre­men und Rhein­land-Pfalz Feh­ler zu hei­len, unter denen sowohl die Leih­ar­beit­neh­mer als auch die Stamm­be­leg­schaf­ten von Betrie­ben zu lei­den haben. Lei­der haben die CDU/FDP-Län­der das verhindert.“

Nach dem Bre­mer Antrag soll­ten Leih­ar­beit­neh­mer zukünf­tig vom ers­ten Tag an mit den Beschäf­tig­ten im Ent­leih­be­trieb gleich­be­han­delt wer­den, „sowohl im Hin­blick auf das Ent­gelt als auch bei allen übri­gen Arbeits­be­din­gun­gen“ (Böhrn­sen). „Außer­dem gehört die Leih­ar­beits­bran­che in das Arbeit­neh­mer­ent­sen­de­ge­setz auf­ge­nom­men, die Dau­er der Arbeit­neh­mer­über­las­sung von Leih­ar­beit­neh­mern in einem Betrieb muss auf 24 Mona­te begrenzt wer­den. Leih­ar­beits­fir­men dür­fen außer­dem nicht nur für die Dau­er einer kon­kre­ten Über­las­sung beschäf­tigt werden“.

Die Bedeu­tung der Leih­ar­beit für den Arbeits­markt der Bun­des­re­pu­blik sei unbe­strit­ten, so Böhrn­sen. Kei­ne Bran­che habe in den letz­ten Jah­ren ein so star­kes Wachs­tum zu ver­zeich­nen gehabt wie die Leih­ar­beit. Aber eben­so sei zu ver­zeich­nen, dass die Pra­xis der Zeit­ar­beit nicht unein­ge­schränkt zu den arbeits­markt- und beschäf­ti­gungs­po­li­ti­schen Effek­ten geführt habe, die man von der Reform der Arbeit­neh­mer­über­las­sung erwar­tet habe.

Jens Böhrn­sen: „Für die in der Leih­ar­beit Beschäf­tig­ten ist sie ein zwei­schnei­di­ges Schwert. Im bes­ten Fal­le erhal­ten die­se eine län­ger­fris­ti­ge Beschäf­ti­gung. Für vie­le von Ihnen bedeu­tet Leih­ar­beit aber auch nied­ri­ge­re Löh­ne bei glei­cher Arbeit, Ver­zicht auf Zula­gen oder den Ver­zicht auf Weih­nachts- und Urlaubs­geld. Nicht sel­ten erhal­ten Leih­ar­beit­neh­mer nur zwi­schen 50 bis 60 Pro­zent des Ein­kom­mens, das die Stamm­be­leg­schaf­ten der Ent­lei­her bekommen.“

Stamm­be­leg­schaf­ten gro­ßer Fir­men beob­ach­ten die Ent­wick­lung der Leih­ar­beit aus ande­ren Grün­den mit Sor­ge, denn beson­ders in Groß­be­trie­ben sind Ten­den­zen erkenn­bar, das Stamm­per­so­nal durch Leih­ar­beit­neh­mer zu erset­zen. So wer­den zum Teil Mit­ar­bei­ter ent­las­sen, um sie über haus­ei­ge­ne Ver­leih­fir­men und zumeist zu ungüns­ti­ge­ren Tarif­be­din­gun­gen in den alten Betrieb zurück zu entleihen.

Jens Böhrn­sen: „Man darf einen wei­te­ren Aspekt nicht über­se­hen: Die oft deut­lich schlech­te­re Ent­loh­nung für die Leih­ar­beit­neh­mer, führt nicht sel­ten zu Hun­ger­löh­nen, die aus öffent­li­chen Mit­teln auf­ge­stockt wer­den müs­sen. Das betrifft rund 1,2 Mio. Men­schen: voll erwerbs­tä­tig und doch auf Hil­fe ange­wie­sen, die so genann­ten “working poor”. Wir for­dern aber, dass Men­schen, die Voll­zeit arbei­ten, von ihrer Arbeit auch men­schen­wür­dig und selbst­stän­dig leben können.

Antrag gegen Fehlentwicklungen im AÜG

18.09.2009

CDU/FDP-Län­der leh­nen Bre­mer Initia­ti­ve im Bun­des­rat ab/Böhrnsen: “Leih­ar­beit begrenzen“

Bür­ger­meis­ter Jens Böhrn­sen nutz­te heu­te (18.09.2009) die Gele­gen­heit, im Bun­des­rat auf Fehl­ent­wick­lun­gen im Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz (AÜG) auf­merk­sam zu machen und Ver­bes­se­run­gen zu for­dern. Böhrn­sen: „Mit einem Antrag for­der­ten die Län­der Bre­men und Rhein­land-Pfalz Feh­ler zu hei­len, unter denen sowohl die Leih­ar­beit­neh­mer als auch die Stamm­be­leg­schaf­ten von Betrie­ben zu lei­den haben. Lei­der haben die CDU/FDP-Län­der das verhindert.“

Nach dem Bre­mer Antrag soll­ten Leih­ar­beit­neh­mer zukünf­tig vom ers­ten Tag an mit den Beschäf­tig­ten im Ent­leih­be­trieb gleich­be­han­delt wer­den, „sowohl im Hin­blick auf das Ent­gelt als auch bei allen übri­gen Arbeits­be­din­gun­gen“ (Böhrn­sen). „Außer­dem gehört die Leih­ar­beits­bran­che in das Arbeit­neh­mer­ent­sen­de­ge­setz auf­ge­nom­men, die Dau­er der Arbeit­neh­mer­über­las­sung von Leih­ar­beit­neh­mern in einem Betrieb muss auf 24 Mona­te begrenzt wer­den. Leih­ar­beits­fir­men dür­fen außer­dem nicht nur für die Dau­er einer kon­kre­ten Über­las­sung beschäf­tigt werden“.

Die Bedeu­tung der Leih­ar­beit für den Arbeits­markt der Bun­des­re­pu­blik sei unbe­strit­ten, so Böhrn­sen. Kei­ne Bran­che habe in den letz­ten Jah­ren ein so star­kes Wachs­tum zu ver­zeich­nen gehabt wie die Leih­ar­beit. Aber eben­so sei zu ver­zeich­nen, dass die Pra­xis der Zeit­ar­beit nicht unein­ge­schränkt zu den arbeits­markt- und beschäf­ti­gungs­po­li­ti­schen Effek­ten geführt habe, die man von der Reform der Arbeit­neh­mer­über­las­sung erwar­tet habe.

Jens Böhrn­sen: „Für die in der Leih­ar­beit Beschäf­tig­ten ist sie ein zwei­schnei­di­ges Schwert. Im bes­ten Fal­le erhal­ten die­se eine län­ger­fris­ti­ge Beschäf­ti­gung. Für vie­le von Ihnen bedeu­tet Leih­ar­beit aber auch nied­ri­ge­re Löh­ne bei glei­cher Arbeit, Ver­zicht auf Zula­gen oder den Ver­zicht auf Weih­nachts- und Urlaubs­geld. Nicht sel­ten erhal­ten Leih­ar­beit­neh­mer nur zwi­schen 50 bis 60 Pro­zent des Ein­kom­mens, das die Stamm­be­leg­schaf­ten der Ent­lei­her bekommen.“

Stamm­be­leg­schaf­ten gro­ßer Fir­men beob­ach­ten die Ent­wick­lung der Leih­ar­beit aus ande­ren Grün­den mit Sor­ge, denn beson­ders in Groß­be­trie­ben sind Ten­den­zen erkenn­bar, das Stamm­per­so­nal durch Leih­ar­beit­neh­mer zu erset­zen. So wer­den zum Teil Mit­ar­bei­ter ent­las­sen, um sie über haus­ei­ge­ne Ver­leih­fir­men und zumeist zu ungüns­ti­ge­ren Tarif­be­din­gun­gen in den alten Betrieb zurück zu entleihen.

Jens Böhrn­sen: „Man darf einen wei­te­ren Aspekt nicht über­se­hen: Die oft deut­lich schlech­te­re Ent­loh­nung für die Leih­ar­beit­neh­mer, führt nicht sel­ten zu Hun­ger­löh­nen, die aus öffent­li­chen Mit­teln auf­ge­stockt wer­den müs­sen. Das betrifft rund 1,2 Mio. Men­schen: voll erwerbs­tä­tig und doch auf Hil­fe ange­wie­sen, die so genann­ten “working poor”. Wir for­dern aber, dass Men­schen, die Voll­zeit arbei­ten, von ihrer Arbeit auch men­schen­wür­dig und selbst­stän­dig leben können.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.