Missglückte Novelle des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes

Unse­rem Frak­ti­ons­spre­cher bedrückt es nach­wie­vor, das die Stadt immer noch nicht bereit ist gegen Woh­nungs­leer­stand wirk­lich vor­zu­ge­hen. Ange­sichts des Woh­nens von Men­schen in Zel­ten, ange­sichts des Beschlus­ses 30 Mil­lio­nen Euro für neue Flücht­ling­un­ter­künf­te aus­zu­ge­ben, soll­te das doch Prio­ri­tät haben. Nach ca. einem hal­ben Jahr der Anwen­dung die­ses modi­fi­zier­ten Geset­zes ver­fes­tigt sich jedoch der Ein­druck, das damit ledig­lich Woh­nungs­leer­stand ver­wal­tet statt besei­tigt wird.

Es fehlt dem Gesetz ein­fach wie in ande­ren Bun­des­län­dern und Städ­ten eine Treu­hän­der­re­ge­lung, mit der die Stadt einen Treu­hän­der ein­set­zen kann, der

  • die Pas­si­vi­tät der ggf. uner­reich­ba­ren oder nicht hand­lungs­fä­hi­gen Eigen­tü­mer (z.B. eine sich selbst blo­ckie­ren­de Erben­ge­mein­schaft) überwindet,
  • einen Grund­buch­ein­trag der ggf. enste­hen­den Kos­ten einer Sanie­rung und sei­ne eige­nen Kos­ten veranlasst,
  • eine Ver­mie­tung orga­ni­siert und verwaltet,
  • mit den Miet­ein­nah­men die Sanie­rungs­kos­ten abzahlt und
  • ggf. das Gebäu­de saniert, mit abge­lös­ter Grund­schuld­last und mit Mie­tern wie­der in die Ver­wal­tung des Eigen­tü­mers über­gibt, wenn der das wünscht. Es wird  KEIN Eigen­tü­mer in die­sem Ver­fah­ren ent­eig­net — im Gegen­teil hilft die Stadt bei der Inwert­set­zung der Immobilie.

Nun gut — es gibt immer­hin das ver­än­der­te Gesetz und Per­so­nal­ka­pa­zi­tät im Res­sort für des­sen Umset­zung. Und CDU / FDP haben in der Bür­ger­schafts­de­bat­te zum Gesetz das gan­ze Pro­blem über­haupt nicht erkannt, was schon befremd­lich ist, weil der CDU Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de ja im Stadt­teil wohnt.

Aber die Umset­zung könn­te eben wesent­lich effek­ti­ver sein. Statt viel Schrei­be­rei, War­te­rei, Buss­geld­erhe­bung, Gerichts­ver­fah­ren und wei­ter jah­re­lan­gen Leer­stand die Ein­set­zung eines Treu­hän­ders etwa in Form der BreBau als 100%ige Bre­mer Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft und akti­ve zügi­ge Besei­ti­gung des Leer­stan­des. Zum Woh­le der Nach­barn, zum Gesund­heits­schutz (Rat­ten­be­fall), für die Schaf­fung von Wohn­raum der im Prin­zip schon vor­han­den ist und bei dem nichts ver­dich­tet wer­den muss.

 

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