Regelleistung für Kinder nach dem SGB II/SGB XII erhöhen

23.05.2008

U.a. auf Antrag des Lan­des Bre­mens for­dert der Bun­des­rat die Bun­des­re­gie­rung auf, die Regel­leis­tung für Kin­der nach
dem SGB II sowie die Regel­sät­ze nach dem SGB XII unver­züg­lich neu zu
bemes­sen und als Grund­la­ge dafür eine spe­zi­el­le Erfas­sung des Kin­der­be­dar­fes vorzusehen.

Dabei ist auch sicher­zu­stel­len, dass die beson­de­ren Bedar­fe der Kinder
im Hin­blick auf die Mit­tags­ver­pfle­gung in Ganz­tags­schu­len oder Schu­len mit einem Bil­dungs- und Betreu­ungs­an­ge­bot am Nach­mit­tag und in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen sowie bei der Beschaf­fung von beson­de­ren Lern­mit­teln für Schü­le­rin­nen und Schü­ler durch die Leis­tun­gen nach dem SGB II und SGB XII abge­deckt werden.

Zudem ist eine Öff­nungs­klau­sel ent­spre­chend § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in das SGB II zur abwei­chen­den Bedarfs­be­mes­sung in Ein­zel­fäl­len aufzunehmen.

Außer­dem soll geprüft wer­den, in wel­chen Berei­chen Sach­leis­tun­gen bes­ser als Geld­leis­tun­gen eine chan­cen­ge­rech­te Teil­ha­be der Kin­der am  gesell­schaft­li­chen Leben gewährleisten.

Der Beschluss

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