Zuwanderung von EU-Bürgerinnen und Bürgern aus Osteuropa

Auf der Sozi­al-Depu­ta­ti­ons­sit­zung im März 2014 wur­de die lan­ge erwar­te­te Vor­la­ge „Zuwan­de­rung von EU-Bür­ge­rin­nen und Bür­gern aus Ost­eu­ro­pa“ beschlos­sen. Erar­bei­tungs­zeit dürf­te ca. ein Jahr gewe­sen sein.

Dar­in wer­den neben der Erläu­te­rung der recht­li­chen Situa­tio­nen Ant­wor­tend auf eine Rei­he von Fra­gen gege­ben, die auch in Grö­pe­lin­gen anzu­tref­fen sind. Z.B.

  • Gesund­heit­li­che Situation
  • Arbeits­markt / Lohnausbeutung
  • Kri­mi­na­li­tät / Menschenhandel
  • Pro­sti­tu­ti­on
  • Ver­mül­lung
  • Woh­nen / Bau­auf­sicht­li­ches Einschreiten
  • Schu­le / Bil­dung / Sprachkurse

Das Papier der Staats­rä­te­run­de: Zuwan­de­rung von EU-Bür­ge­rin­nen und Bür­gern aus Osteuropa

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