Zwischenstand des novellierten Wohnraumschutzgesetzes

Es gab auf Anfra­ge der CDU-Bür­ger­schafts­frak­ti­on eine Zwi­schen­stands­mel­dung zum 01.10.2022, die lei­der auf­grund der wie­der­hol­ten Fehl­kon­struk­ti­on des Geset­zes das von uns erwar­te­te Bild zeigte:

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Dem­nach wur­den bis­her 2021 und 2022 bre­men­weit 116 Leer­stän­de gemel­det. 26 davon in Grö­pe­lin­gen, von denen wir allein 21 gemel­det hat­ten. Wir hat­ten damals wohl­ge­merkt bei 21 gemel­de­ten Leer­stän­den erst­mal auf­ge­hört und wir könn­ten auch 30 Leer­stän­de mel­den und mit mehr Kennt­nis­sen von Anwoh­nern sicher auch noch mehr.

Als Grün­de für Leer­stän­de wur­den die eben­falls erwart­ba­ren Grün­de genannt, “wie z.B. unge­klär­te Besitz­ver­hält­nis­se, Erb­strei­tig­kei­ten oder Alter der betrof­fe­nen Per­son wie z.B. Umzug in eine Pfle­ge­ein­rich­tung.” Um den Leer­stand wie­der zügig zu bele­gen ist es not­wen­dig, das man den Eigen­tü­mern Hil­fen an die Hand gibt. Wie z.B. bei der Mie­ter­su­che, der Woh­nungs­ver­wal­tung oder der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung. Das sieht die Rege­lung aber lei­der nicht vor.

Bis­lang wur­den in 2 Fäl­len des Woh­nungs­leer­stan­des Buß­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. 2 Voll­zeit­stel­len sind mit dem Geset­zes­voll­zug befasst.

Ins­ge­samt ist das Ergeb­nis als nie­der­schmet­ternd zu bezeich­nen, wenn man auf der einen Sei­te Flücht­lin­ge in den Zel­ten der Über­see­stadt sieht und auf der ande­ren Sei­te jeden­falls von außen noch guter Wohn­raum der leer­steht. Es fehlt auch dem über­ar­bei­te­ten Gesetz die soge­nann­te Treu­hän­der­re­ge­lung, die ent­spre­chen­de Geset­ze ande­rer Bun­des­län­der haben. Und offen­bar der wirk­li­che Wil­le Woh­nungs­leer­stand auch zu beseitigen.

Mit einer Treu­hän­der­re­ge­lung wäre es mög­lich, nach Fest­stel­lung des ille­ga­len Leer­stan­des sofort einen Treu­hän­der ein­zu­set­zen, der die Leer­stands­im­mo­bi­lie über­nimmt. Es braucht dazu kei­nen Ein­griff in die Eigen­tums­rech­te — es gibt kei­ne Ent­eig­nung! Auf­ga­ben des Treu­hän­ders sind:

  • den Sanie­rungs­auf­wand feststellen,
  • einen ent­spre­chen­den Betrag als Grund­last in das Grund­buch eintragen,
  • die Sanie­rung durch­füh­ren oder beauftragen,
  • die Ver­mie­tung der Woh­nun­gen bzw. des Hau­ses arrangieren,
  • die Woh­nungs­ver­wal­tung und Betriebs­kos­ten­ab­rech­nun­gen durch­füh­ren und
  • nach erfolg­ter Abzah­lung der Grund­schuld über die Miet­ein­nah­men die Miet­ein­nah­men an den Eigen­tü­mer abführen.

Je nach den Mög­lich­kei­ten des — ggf. durch die Erb­fol­ge bzw. einen Ver­kauf ver­än­der­ten — Eigen­tü­mers ist dann auch ein Aus­stieg des Treu­hän­ders mög­lich. Bre­men hat den gro­ßen Vor­teil, das es mit der Brebau bereits über eine im 100 % Eigen­be­sitz befind­li­che BREBAU ver­fügt, die alle die­se Auf­ga­ben über­neh­men könn­te. Dito böte sich ggf. die im Teil­be­sitz befind­li­che Gewo­ba dafür an. Und auch ande­re Akteu­re im Netz­werk “Bre­men moder­ni­siert” oder von dienst­leis­tungs­star­ken Woh­nungs­ver­wal­tern wäre geeignet.

Wir hof­fen wei­ter, das eines Tages das Leer­stands­pro­blem wirk­lich ernst­haft ange­gan­gen wird. Denn so wie der­zeit 2 Voll­zeit­stel­len mehr oder weni­ger nur mit der Ver­wal­tung des Leer­stan­des zu beschäf­tig­ten, das ist schlicht unwirt­schaft­lich. Und wird der Pro­blem­la­ge, das vie­le Men­schen eine güns­ti­ge Woh­nung suchen, über­haupt nicht gerecht. Woh­nungs­neu­bau kann dies nur in Tei­len leisten.

Immer­hin ist es so, das die der­zei­ti­ge Regie­rungs­kon­stel­la­ti­on das Pro­blem sieht, was bei CDU und FDP gar nicht vor­han­den ist. WIR GRÜNEN in Grö­pe­lin­gen haben einen ent­spre­chen­den Pas­sus zur Treu­hän­der­re­ge­lung in das Wahl­pro­gramm für den 14.05.2023 unter­brin­gen kön­nen und wer­den uns wei­ter bemü­hen, Woh­nungs­leer­stand zu beseitigen.

 

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