Ausschuss “Arbeit …” vom 10.04.2013

Die Geschäfts­füh­re­rin von Kul­tur vor Ort e.V. stell­te die Son­derm­maß­nah­me Frei­raum­pla­nun­gen im Rah­men des Bun­des­pro­gramms “Sozia­le Stadt” vor.

Ansät­ze wären z.B. das Gärt­nern vor Ort — evtl. in mobi­len Gär­ten:

  • Es bringt Men­schen ggf. unter­schied­li­chen Alters oder Kul­tu­ren vor Ort zusammen,
  • es ver­bes­sert das Wohnumfeld,
  • es trägt zur bewuss­ten Ernäh­rung bei,
  • es bes­sert ggf. die Ein­stel­lung zum acht­lo­sen Müllwegwerfen.

Ande­re Aspek­te dre­hen sich um Ver­mül­lung im offent­li­chen Raum, Weg­wei­ser Block­land — Hafen, Angst- bzw. Gefah­ren­räu­me Bahn­tun­nel Halmerweg/Schwarzer Weg, Angst­raum Spiel­platz Rostocker/Stoteler Str., Schim­mel­be­fall Spiel­haus Bex­hö­ve­der Str..

Haben S IE weitere Ideen für kleinere investive Maßnahmen — dann melden Sie sich doch bitte.

 

Fle­xi­bel in die Sit­zung ein­ge­scho­ben wur­de mit dem Bau­vor­ha­ben Bun­te Ber­se ein Bau­the­ma. Auf dem Gelän­de ent­lang der Grö­pe­lin­ger Heer­str.,  Ber­sestr. und Walt­jenstr. sol­len ins­ge­samt zeit­nah 3 unter­schied­li­che Bau­trä­ger tätig wer­den. Den Anfang will die Wabeq mit einem geschlos­se­nen, aber optisch auf­ge­fä­cher­ten 2‑geschossigem Bau­pro­jekt ent­lang der Grö­pe­lin­ger Heer­str. mit einem 3geschossigem Eck­ge­bäu­de zur Ber­sestr. hin machen. Der Bau­an­trag liegt vor und es wird mit einem Bau­be­ginn vllt. noch im Som­mer 2013 gerech­net. Ent­ste­hen wer­den 25 Wohn­ein­hei­ten — 24 davon sozi­al geför­dert — und eine Gewer­be­ein­heit im Erd­ge­schoss. Es wur­de mit­ge­teilt, das der Pro­jekt­pla­ner ent­lang der Walt­jenstr. eben­falls in Kür­ze sei­ne Plä­ne vor­stel­len könn­te. Dito soll die Pla­nung ent­lang der Ber­sestr. abseh­bar umge­setzt wer­den. Das The­ma Park­plät­ze bedarf ggf. noch einer Detail­be­trach­tung mit dem Bau­res­sort, die auch die anvi­sier­te Bewoh­ner­struk­tur ein­be­zie­hen muss.

 

In einem wei­te­ren Tages­ord­nungs­punkt ging es um die Spiel­hal­len und Sport­wett­lä­den aus Sicht des Bau­rechts. In der letz­ten Sit­zung hat­ten wir das The­ma aus der Sicht des Stadt­am­tes beleuch­tet und in der Zwi­schen­zeit in Abstim­mung mit dem Poli­zei­re­vier eine Auf­lis­tung der Geschäf­te im Stadt­teil erstellt — sie­he hier unter “Infor­ma­tio­nen — Glücks­spiel in Grö­pe­lin­gen”. Dabei hat sich bereits her­aus­ge­stellt, das 2 der 6 bekann­ten Sport­wett­lä­den nicht beim Stadt­amt ange­mel­det wur­den. Im Lau­fe der Sit­zung wur­de dann offen­bar, das wohl für kei­nes der Sport­wett­lä­den beim Bau­amt eine Nut­zungs­än­de­rung der Räum­lich­kei­ten ange­mel­det wur­de. Hät­ten die Betrei­ber das gemacht, dann wüss­ten Sie, das ver­mut­lich 5 der 6 Sport­wett­lä­den gegen den gel­ten­den Bebau­ungs­plan 1901 ver­sto­ßen, also nicht geneh­mi­gungs­fä­hig sind.

Die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se wird jetzt behör­den­in­tern abge­stimmt. Fakt ist:  Wenn sich kei­ner mehr an die vom Bau­res­sort her­aus­ge­ge­be­nen Vor­ga­ben hält, könn­ten auch Ein­zel­händ­ler unab­hän­gig vom Neben­zen­tren­pro­gramm über­all bau­en, jeder in einem Wohn­ge­biet eine lau­te Musik­knei­pe betrei­ben oder  gar einen Abfall­be­trieb errich­ten. Das kann es nicht sein.

Lehr­reich war im übri­gen die Dar­stel­lung zu den Bau­nut­zungs­ver­ord­nun­gen, die es mit unter­schied­li­chen Aus­ga­be­zeit­punk­ten — etwa 1990 oder 1982 gibt. Es ist im Bau­recht ent­ge­gen ande­ren Rechts­ge­bie­ten nicht so, das ein geän­der­te Recht ab dann für alles gilt. Son­dern eine Bau­nut­zungs­ver­ord­nung von z.B. 1990 gilt für alle Bebau­ungs­plä­ne ab 1990. Gilt vor Ort ein älte­rer Bebau­ungs­plan, dann gilt dort auch die damals gel­ten­de Bau­nut­zungs­ver­ord­nung wei­ter — auch wenn gesell­schaft­li­che Ent­wick­lun­gen o.ä. zwi­schen­zeit­lich zu neue­ren Erkennt­nis­sen geführt haben. Dem­entspre­chend gibt es z.B. für die Fra­ge, wel­che Ver­gnü­gungs­stät­ten in wel­cher Grö­ßen­ord­nung wo zuläs­sig sind, je nach Zeit­punkt des gel­ten­den Bebau­ungs­plan und damit ein­her­ge­hen­der Bau­nut­zungs­ver­ord­nung unter­schied­li­che gesetz­li­che Regelungen.

 

Land­schafts­pro­gramm

Sie­he den Bericht zur letz­ten Sit­zung vom 06.02.2013. Die Aus­schuss­mit­glie­der hat­ten per Mail­ver­kehr unter­ein­an­der eine Stel­lung­nah­me erar­bei­tet.  Auf­ge­nom­men hat­ten wir:

  • Maß­nah­me „GR3-Plan5“ Rück- bzw. Umbau der Rit­ter­hu­der Heerstr.
  • Maß­nah­me „GR4-Plan5“ Oslebs­hau­ser Heerstraße/ Pulverberg/ Woh­lers Eichen/ KTH; Anla­ge einer Grün(wege-)verbindung auf ehe­ma­li­gen Bahn­an­la­gen, Waldentwicklung
  • Im Rah­men der Maß­nah­me „GR10“ Mähl­ands­weg; Flä­che im Grün­zug West zwi­schen Stend­a­ler Ring und dem Bahngleis/Schwarzer Weg 144
  • Erhalt des Fried­hofs Gröpelingen
  • Auf­nah­me des „Apfel­kul­tur­pa­ra­dies“ an der Bas­dah­ler Str.
  • Auf­nah­me der Werft­in­sel der ehe­ma­li­gen AG Weser als wich­ti­ger Naherholungspunkt

 

Neue Hun­de­kot­be­häl­ter kön­nen wie­der auf­ge­stellt wer­den — es gab dazu eini­ge Ergänzungsvorschläge.

 

Die Post­part­ner­fi­lia­le in der Moor­str. (Video­ta­xi) wird der­zeit umge­baut. Lt. Berich­ten soll man als Roll­stuhl­fah­rer, “Kin­der­wa­gen­fah­rer” o.ä. aber wei­ter über den bis­he­ri­gen Ein­gang — nun­mehr ein Tep­pich­ge­schäft von ehe­mals um die Ecke — in die Post­fi­lia­le gelan­gen und es soll auch noch eine Ram­pe mit Direkt­zu­gang in die Post­fi­lia­le gebaut wer­den. Aller­dings ist dazu (der­zeit) kein Hin­weis am Ein­gang zu sehen.

 

Die aktu­ell in der Behör­de vor­lie­gen­den Geneh­mi­gungs­plä­ne für die Wind­kraft­an­la­ge F in Oslebs­hau­sen bekommt durch die Neu­auf­nah­me wei­te­rer Flä­chen eine neue Sicht­wei­se. In Ars­ten regt sich Wider­stand gegen die Aus­wei­sung einer Flä­che, die eben­falls nur 400 Meter von der nächs­ten Wohn­be­bau­ung ent­fernt wäre. Ergo soll­ten sich auch die Ars­ter gegen die Wind­kraft­an­la­ge in Oslebs­hau­sen enga­gie­ren. Denn steht die, war­um soll sie dann nicht auch in Ars­ten geneh­migt werden?

 

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