Bericht von der Ausschuss-sitzung am 6.7.2016 — Reihersiedlung

Anwe­send waren ca. 35 Gäs­te, was mehr als auf man­cher Bei­rats­sit­zung war.

1. TOP war wie im Bei­trag zuvor bereits geschrie­ben die Zukunft der Rei­her­sied­lung in Oslebs­hau­sen. Es waren Ver­tre­ter der Von­o­via, der Woh­nungs­hil­fe e.V. der Zen­tra­len Fach­stel­le für Woh­nen (ZFW), des Sozi­al­res­sorts und des Bau­res­sorts gekommen.

Laut der Ver­tre­te­rin des Bau­res­sorts müss­te für einen Neu­bau neu­es Bau­recht geschaf­fen wer­den — es ist aber nicht so, das Lärm­vor­schrif­ten oder die Nähe zum Gewer­be­be­reich einen Neu­bau aus­schlie­ßen wür­den. Lei­der war die Deut­sche Bahn sei­ner­zeit nicht bereit, auf der gesam­ten Brei­te der Rei­her­sied­lung die Lärm­schutz­mau­er zu zie­hen, son­dern ist ca. auf der Hälf­te des Grund­stücks auf­ge­hört. Eine rei­ne Sanie­rung des Bestan­des mit z. B. neu­en Fenstern/Türen, Däm­mung, Hei­zung, Ein­bau von Bädern oder Küchen … ist nicht geneh­mi­gungs­pflich­tig, solan­ge die Woh­nungs­hil­fe e.V. nicht die Außen­ma­ße z.B. durch eine Auf­sto­ckung ändern würde.

Das Sozi­al­res­sort teil­te mit, das man auf kei­nen Fall einen sozia­len Brenn­punkt schaf­fen wol­le. Des­halb leh­ne man eine Bele­gung aller ca. 52 Häu­ser z. B. mit der Ziel­grup­pe der Woh­nungs­hil­fe ab. Es wur­de aller­dings auch auf die Gren­zen hin­ge­wie­sen, die man hat. Wenn jemand dort woh­nen will und die sanier­ten Häu­ser den Vor­schrif­ten ent­spricht (Woh­nungs­grö­ße, kein Schim­mel, Brand­schutz, Hei­zung, Küche, Was­ser­lei­tun­gen …), dann kön­ne die Über­nah­me der Miet­kos­ten vom Sozi­al­res­sort oder auch vom Job­cen­ter nicht ver­wei­gert werden. 

Bedau­er­li­cher­wei­se war die Vor­stel­lung des Ver­tre­ters der Woh­nungs­hil­fe e.V. schwach und wort­karg. Er teil­te ledig­lich mit, das sie kein Inter­es­se an Poli­zei­ein­sät­zen haben wür­den. Im Mini­mum müss­ten 20 Woh­nun­gen saniert und belegt wer­den, damit sich das Vor­ha­ben rech­net. Es gab kei­ner­lei Aus­sa­gen zu Zeit­plä­nen, ob eine Sanie­rung in Etap­pen geplant ist, wie­vie­le Häu­ser belegt wer­den sol­len, wel­che Betreu­ungs- oder Gewalt­ver­mei­dungs­kon­zep­te es gibt, ob man die Häu­ser auch ande­ren sozia­len Trä­gern der Straffälligen‑, Drogenhilfe‑, Woh­nungs­lo­sen­hil­fe, Psy­cho­so­zia­len Hil­fe … anbie­ten wolle.

Schlim­mer: In einer vor­he­ri­gen Sit­zung mit den Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den hat­te der Ver­tre­ter der Woh­nungs­hil­fe e.V. zuge­sagt, das sie die Rei­her­sied­lung nicht kau­fen wer­den, wenn der Stadt­teil­bei­rat dage­gen wäre. Die­se Aus­sa­ge woll­te er jetzt so nicht getä­tigt haben, wes­we­gen der SPD-Ver­tre­ter kein Ver­trau­en mehr in die Aus­sa­gen des Ver­eins­ver­tre­ters hatte.

In der anschlie­ßen­den Abstim­mung wur­den dann auch mit den Stim­men von SPD/CDU und (teil­wei­se?) BiW ein Kauf durch die Woh­nungs­hil­fe e.V. abgelehnt.

Recht­lich ist die Lage so, das es sich hier um einen Kauf­ver­trag von pri­vat an pri­vat han­delt, den der Stadt­teil­bei­rat nicht ver­hin­dern kann. Soll­te es so sein, das auch die Stadt für ent­spre­chend sanier­te Woh­nun­gen die Mie­te über­neh­men muss, dann ist auch von dort der Ein­fluss­be­reich eher begrenzt. Die Stadt könn­te vllt. eine Kom­plett­ver­mie­tung mit Hin­weis auf die Schaf­fung eines sozia­len Bren­punk­tes ableh­nen — aber eben nicht gene­rell. Des­halb ist es aus unse­rer Sicht falsch, “auf stur zu schalten.”

Ende August soll es ein Tref­fen zwi­schen der Woh­nungs­hil­fe e.V. und der ZFW geben. Wir als GRÜNE GRÖPELINGEN wer­den ver­su­chen, den Gesprächs­fa­den nicht abrei­ßen zu lassen.

Wir set­zen uns aber auch dafür ein, das es eine Gesamt­lö­sung gibt. Es ist wei­ter kom­plett unver­ständ­lich, das die Von­o­via die Schlicht­ba­ra­cken in der Rei­her­siel­dung sanie­ren las­sen und die viel bes­ser erhal­te­nen Häu­ser in der Hol­stei­ner Stra­ße in Wal­le und Am Sacksdann/Alte Land­wehr abreis­sen will. Zumal die Von­o­via AG mit einer Sanie­rung und Kom­plett­ver­mie­tung der heu­ti­gen Bestän­de ihre Miet­ein­nah­men ca. ver­sechs­fa­chen könn­te und mit den dafür not­wen­di­gen Arbei­ten sofort begin­nen könn­te. Was bei einer qua­si Ver­schen­kung der Rei­her­sied­lung zum sym­bo­li­schen Preis und einem unsi­che­ren Rechts­weg bei der not­wen­di­gen (Zwangs)-Räumung der Mie­ter an den bei­den ande­ren Stand­or­ten so nicht der Fall ist. Die Bre­mer Regio­nal­lei­tung han­delt also mit ihrem momen­ta­nen Kon­zept auch gegen die eige­nen Aktio­nä­re der Von­o­via AG.

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