ENDLICH — Bremer Baulückenkataster jetzt öffentlich

Auf die­se Nach­richt hat unse­re Stadt­teil­grup­pe schon Jah­re gewar­tet. Denn Bau­lü­cken stel­len ein ganz erheb­li­ches Poten­ti­al für die Schaf­fung von Wohn­raum dar. Seit 1990 sind die Hälf­te aller neu gebau­ten Woh­nun­gen in Bre­men in Bau­lü­cken ent­stan­den. Also nicht wie man vllt. mei­nen könn­te in gro­ßen Bau­vor­ha­ben wie in den letz­ten Jah­ren in der Überseestadt.

Klein­vieh macht auch Mist”. Das gilt auch für die sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Leer­stands­woh­nun­gen, bei denen unse­re Stadt­teil­grup­pe nach­wie­vor poli­tisch aktiv ist und was sich als uner­war­tet zäh dar­stellt, weil die Sach­la­ge eigent­lich sowas von klar ist.

Bis­lang war es so, das es ein Ver­zeich­nis der Bau­lü­cken ledig­lich in Bro­schü­ren gibt, die Ende der 80er / Anfang der 90er Jah­re des ver­gan­ge­nen Jahr­hun­derts auf­ge­legt wur­den und wovon es nur noch weni­ge Ansichts­exem­pla­re gibt. Dito gab es eine inter­ne Daten­bank im Bau­res­sort selbst. D.h., jeder poten­ti­el­le Inves­tor muss­te sich um einen Ter­min beim Bau­lü­cken­ser­vice bemü­hen, auch wenn er sich nur grob einen Über­blick ver­schaf­fen wollte.

Das ist mit der öffent­li­chen Daten­bank jetzt anders. Zur Pres­se­mit­tei­lung des Senats. Bleibt abzu­war­ten, ob bei Nach­barn von Bau­lü­cken jetzt öfters an der Tür geklin­gelt wird, um Infor­ma­tio­nen zu den Eigen­tums­ver­hält­nis­sen zu bekommen. 😉

Als Bau­lü­cke ein­ge­stuft wird nicht nur eine nicht bebau­te Flä­che inner­halb einer Stra­ßen­zei­le, son­dern auch ein Gebäu­de, das nicht die mög­li­che bzw. übli­chen Geschoss­hö­hen in der Umge­bung hat. Als Bei­spiel in Grö­pe­lin­gen wären das die Flach­bau­ten Grö­pe­lin­ger Heer­stra­ße 211 zwi­schen dem Fri­sör und dem Avra­sya Supermarkt.

Das mag im Zwei­fel nicht kor­rekt sein, denn es gibt nicht sel­ten Fäl­le, wo die aktu­el­len Eigen­tü­mer nicht grö­ßer bau­en wol­len. Ein Bei­spiel dafür wäre die Walt­jen­stra­ße 71 bei der Fatih-Moschee. Es gibt auch Bau­lü­cken, die Nach­barn gekauft haben und als Spiel­platz für ihre Kin­der oder als zusätz­li­che Gar­ten­flä­che nut­zen. Zu beden­ken ist dabei aller­dings, das ein zukünf­ti­ger ande­rer Eigen­tü­mer ande­re Plä­ne für die Stadt­flä­che haben und das bau­lich zuläs­si­ge Maß (höher) ausschöpft.

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