Öffentliche Auslegung zur beantragten Klärschlammverbrennungsanlage

Nach der Befas­sung der Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge u.a. auf einer Bei­rats­sit­zung am 15.01.2020 erfolgt vom 24.04.2020 bis zum 25.05.2020 die ein­mo­na­ti­ge öffent­li­che Aus­le­gung der Pla­nungs­un­ter­la­gen. Bis zum 25.06.2020 kön­nen Ein­wen­dun­gen gegen das Plan­vor­ha­ben bei der Gewer­be­auf­sicht ein­ge­reicht werden.

Über die­sen Ver­weis http://www.uvp-verbund.de und der Ein­ga­be “KENOW” kön­nen die Plan­un­ter­la­gen in der o.g. Frist auch elek­tro­nisch ein­ge­se­hen wer­den. Die Gewer­be­auf­sicht bit­tet “in Coro­na­zei­ten” auch um die­sen Weg anstatt der Ein­sicht­nah­me vor Ort.

Am 15.07.2020 ab 9:00 Uhr ist dann im Bür­ger­haus Oslebs­hau­sen der öffent­li­che Erör­te­rungs­ter­min vor­ge­se­hen. Wenn nicht dar­auf im Ermes­sen der Geneh­mi­gungs­be­hör­de ver­zich­tet wird. Jeder der einen Ein­wand gemacht hat, wird zum Erör­te­rungs­ter­min — sodenn er statt­fin­det — schrift­lich eingeladen.

Im Nach­gang der Ein­wen­dun­gen bzw. des Erör­te­rungs­ter­mins und den dar­aus gewon­ne­nen zusätz­li­chen Erkennt­nis­sen trifft die Gewer­be­auf­sicht dann ihre Ent­schei­dung. Wer dann als unmit­tel­bar Betrof­fe­ner gegen die­se Ent­schei­dung Rechts­mit­tel ein­le­gen will, der muss im Zwei­fel über eini­ge Geld­mit­tel ver­fü­gen. Auf­grund der Dring­lich­keit des Vor­ha­bens dürf­ten evtl. Kla­ge­zeit­räu­me aber nicht lan­ge dauern.

WIR GRÜNEN GRÖPELINGEN hat­te sei­ner­zeit bei der Antrag­stel­lung für die bei­den Wind­kraft­an­la­gen An den Pie­pen einen Ein­wand ein­ge­reicht und auf der Erör­te­rungs­ver­an­stal­tung vor­ge­tra­gen. Die­ser ist dann auch in die Ent­schei­dung der Gewer­be­auf­sicht ein­ge­flos­sen mit der Auf­la­ge regel­mä­ßi­ger Lärm­mes­sun­gen vor Ort und auch dann, falls sich der Lärm­pe­gel der Auto­bahn dau­er­haft durch z.B. Flüs­ter­asphalt oder viel weni­ger Ver­kehr durch den Weser­tun­nel sen­ken sollte.

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