Geeststr. — Denkmalschutz

In der Geest­str. hat ein meh­re­re Jah­re offen­bar leer­ste­hen­des Eck­haus einen neu­en Käu­fer gefun­den. Die­ser saniert es gera­de. Das ist einer­seits natür­lich gut, wenn der Wohn­raum wie­der genutzt wer­den soll­te. Ande­rer­seits wird auch eine Außen­wär­me­däm­mung ange­bracht, die den ursprüng­li­chen Cha­rak­ter des Hau­ses wohl end­gül­tig ver­schwin­den lässt. Klug im Sin­ne der künf­ti­gen mög­li­chen Wert­stei­ge­rung ist dies viel­leicht nicht, denn neue Fenster/Türen, Dach- und Kel­ler­däm­mung sowie eine neue Hei­zung dürf­ten den Groß­teil der Ein­spa­rung bringen.

 

Geestrasse

Es gibt in Bre­men eine Denk­mal­schutz­lis­te, die auf der Inter­net­sei­te des Bre­mer Denk­mal­schutz­am­tes ein­ge­se­hen wer­den kann. Dazu gibt es aus dem Jahr 1982 eine Schrift “Denk­mal­to­po­gra­phie — Bau­denk­ma­le in der Frei­en Han­se­stadt Bre­men 4.4. Stadt­teil Grö­pe­lin­gen”. Dort sind u.a. auch Häu­ser aus der Geest­str. auf­ge­führt. Aus­schnitt sie­he hier:

Baudenkmäler Geeststr.

Die Denk­mal­to­po­gra­phie von 1982 führt als ‘Denk­ma­le’ alle für den Stadt­teil bedeu­ten­den Gebäu­de und außer­dem auch die erhal­tens­wer­ten Gebäu­de­en­sem­bles auf. Für eine Ein­tra­gung in die Bre­mer Denk­mal­lis­te reicht eine rein stadt­teil­ge­schicht­li­che Bedeu­tung aber nicht aus. Laut Aus­kunft des Denk­mal­schutz­am­tes wür­de bei den meis­ten Objek­ten der Topo­gra­phie bau­ord­nungs­recht­li­che Mit­tel wie Erhal­tungs- oder Gestal­tungs­sat­zun­gen aus­rei­chen, um das Orts­bild zu schüt­zen. Aber schon 1982 wur­de fest­ge­stellt, das die Ein­heit­lich­keit in der Geest­str. bereits ganz erheb­lich gelit­ten hat. Ein Gegen­bei­spiel wäre der Fei­er­abend­weg im Orts­teil Ohlenhof.

 

 

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2 Kommentare

  1. Für den Denk­mal­schutz gibt es eine ent­spre­chen­de Behör­de. Wie­so Ihr hier gegen den Ein­gen­tü­mer hetzt, ist mir ein Rät­sel. Gera­de Ihr Grü­nen soll­tet Euch freu­en wenn ener­ge­ti­sche Maß­nah­men umge­setzt wer­den. Das Haus wur­de über jahr­zehn­te nicht instand gehal­ten und da habt Ihr kei­ne Kri­tik geübt.
    Ist das Foto­gra­phie­ren vom frem­den Eigen­tum und die anschlie­ßen­de Ver­öf­fent­li­chung im Inter­net gestat­tet? Ihr bewegt Euch hier auf dün­nem Eis…

  2. Guten Tag,

    wir hat­ten ja geschrie­ben, das die Denk­mal­schutz­be­hör­de kei­ne aus­rei­chen­de Grund­la­ge für eine Ein­stu­fung von Häu­sern in der Geest­stra­ße als Denk­mal gese­hen hat — im Gegen­satz zum z.B. Fei­er­abend­weg. Das bedau­ern unse­res Wis­sens eini­ge Eigen­tü­mer in der Straße. 

    Wir het­zen nicht gegen den Eigen­tü­mer! Der dama­li­ge Kauf­preis dürf­te ange­sichts der Bewer­tun­gen auf dem Immo­bi­li­en­markt auch heu­te bei einem Ver­kauf wie­der mehr als erreicht wer­den. Vllt. das Dop­pel­te oder Drei­fa­che. Inso­fern hat der Käu­fer klug gehan­delt. Und es war und ist auch sehr posi­tiv, das er über­haupt gekauft und in die Immo­bi­lie inves­tiert hat. Klug war es aber trotz­dem nicht, die schon vor­her arg modi­fi­zier­te his­to­ri­sche Fas­sa­de gänz­lich unter Sty­ro­por zu ver­ste­cken und so eine aus­tausch­ba­re über­all ste­hen­de Eck­haus­im­mo­bi­lie dar­aus zu machen. Da hät­te es mit einer vor­he­ri­gen ener­ge­ti­schen Bera­tung im Zwei­fel ande­re Mög­lich­kei­ten gege­ben, die eine lang­fris­tig noch höhe­re Wert­stei­ge­rung der Immo­bi­lie bei guten Ener­gie­wer­ten gebracht hät­ten. weil sie mit der his­to­ri­schen Fas­sa­de mehr in Rich­tung Uni­kat gekom­men wäre.

    Aus dem öffent­li­chen Raum her­aus darf man (fast) alles selbst foto­gra­fie­ren und ver­öf­fent­li­chen. Es sei denn man foto­gra­fiert Per­so­nen, mili­tä­ri­sches Sperr­ge­biet oder ähn­li­ches. Nicht erlaubt wären ein Foto das man ohne Zustim­mung auf dem Grund­stück ste­hend gemacht hat. Will man Fotos, Gra­fi­ken oder Kar­ten ver­öf­fent­li­chen die man nicht selbst gemacht hat, dann muss man den Erstel­ler der Fotos vor­her um Geneh­mi­gung bit­ten. Da gab es vor einer Rechts­än­de­rung vor eini­gen Jah­ren ein­mal eine Abmahn­wel­le bzgl. der Ver­wen­dung von Bing-Satellitenaufnahmen.

    Dan­ke für Ihre Rückmeldung.