Bisheriges Verfahren
In der Zeitleiste konnte man den Start der Ausschreibung im 3. Quartal 2018 nochmals sehen:
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Der Stadtteilbeirat Gröpelingen hatte auf seiner letzten Sitzung am 10.02.2021 bereits eine rechtliche Prüfung in Hinblick auf die Informationspflichten beschlossen. Wie in unserem Bericht zur Beiratssitzung geschrieben, ist für uns klar, das mindestens das Häfenressort gegen den § 31 des Beirätegesetzes (“… Planungsabsichten und ‑inhalte sowie Ergebnisse von Untersuchungen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt mitzuteilen … .”) verstoßen hat. Wahrscheinlich in der Folge auch das Verkehrsressort. Bei den Bebauungsplänen 2434 (umgesetzt) und 2530 (vom Beirat abgesetzt) ging es um die Flächen im Gewerbegebiet Riedemannstraße, von der die Flächen an der Reitbrake ausgenommen waren. Trotzdem kann man annehmen, das insbesondere der nochmalige Vorstoss mit dem Bebauungsplan 2530 zur Umwandlung in ein Industriegebiet vllt. auch die Planungen an der Reitbrake mit im Hintergrund hatten. Trotzdem liegt die Verantwortung klar beim Häfenressort.
Allerdings darf man auch nicht naiv sein und nicht denken, das soetwas nicht immer mal wieder vorkommt. Deshalb ist es auch wichtig, das die Menschen kompetente und vor allem auch erfahrene Bürger in Ihr Beiratsgremium wählen. “Populistische Lautsprecher” erweisen sich in der täglichen Beiratsarbeit eher als Leichtgewichte ggü. der Verwaltung. Nur durch die erfahrenen Gröpelinger Beiratsmitglieder konnte z.B. verhindert werden, das der Bebauungsplan 2530 in der Deputation beschlossen wird.
Und es bleibt die Frage, was eine offizielle Information schon vllt. Ende 2019 an der heutigen Lage geändert hätte? — Deswegen hätten die Bieter wahrscheinlich auch keine besser geeignete Fläche gefunden. Und die Ansiedlung der Bahnwerkstatt ist in Abwägung von Pro und Contra vllt. ja auch positiv für den Stadtteil.
Nach dem weiteren Zeitplan soll (muss) die Bahnwerkstatt im dritten Quartal 2024 in Betrieb genommen werden. Das sind noch ca. 3,5 Jahre. Bzw. nur noch 3,5 Jahre.