Runder Tisch Flüchtlinge”

Am 18.10.2017 um 16:30 Uhr im Orts­amt West in der Wal­ler Heer­stra­ße 99 im Sit­zungs­saal im 3. Ober­ge­schoß fin­det die nächs­te Zusam­men­kunft statt.

Seit dem Höhe­punkt der Zuwei­sung durch den Bund und der direk­ten Zuflucht nach Bre­men sind die Not­un­ter­künf­te in Grö­pe­lin­gen geschlos­sen und ange­mie­te­te Hotels abge­mie­tet wor­den. Dafür sind Über­gangs­wohn­heime ange­mie­tet wor­den und auch der­zeit noch in Grö­pe­lin­gen und Oslebs­hau­sen im Bau.

Umstrit­ten war die Ein­rich­tung an der Grö­pe­lin­ger Heer­stra­ße Höhe des Über­gangs zu Wal­le. Weil die Bean­tra­gung auf die bau­recht­lich erlaub­te maxi­mal Bele­gung von 304 Per­so­nen aus­ge­legt war. Also um für den mög­li­chen “abso­lu­ten Kri­sen­fall” Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten mit einem Dach über den Kopf zu haben, damit Men­schen nicht im Frei­en über­nach­ten müssen.

Zu Nor­mal­zei­ten” ist aller­dings nur eine theo­re­ti­sche maxi­ma­le Bele­gung mit 255 Per­so­nen vor­ge­se­hen. In der Pra­xis wird es aber so sein, das es Wech­sel gibt mit Ein- und Aus­zü­gen und es auch so gut wie nie vor­kom­men wird, das genau die Per­so­nen­kon­stel­la­ti­on vor­han­den ist, auf die die Räu­me theo­re­tisch aus­ge­legt sind. Z.B. kann es sein, das in einem für 4 Ein­zel­per­so­nen aus­ge­leg­ten Appar­te­ment nur ein Ehe­paar mit einem Kind wohnt und man so dann rein rech­ne­risch auf eine Bele­gungs­quo­te von 75 % kommt, obwohl  prak­tisch 100 % der Räu­me belegt sind. D.h., aus den o.g. 304 Per­so­nen wer­den so bei Voll­be­le­gung ca. 200 Per­so­nen. Und ohne Voll­be­le­gung vllt. nur noch die Hälf­te der bean­trag­ten bau­recht­li­chen Anzahl.

Wann genau der Bau im Jahr 2018 bezo­gen wer­den kann, ist der­zeit noch nicht ganz klar. Auf jeden Fall soll es nach Fest­le­gung des Trä­gers Ein­la­dun­gen an die Anwoh­ner geben. Dabei ist zu beden­ken, das die Flä­che Gewer­be­flä­che war und sich dort mit dem Bestands­schutz auch ein Gewer­be­be­trieb hät­te wie­der ansie­deln können.

Im Moment ist es wohl noch zu früh, um über eine Teil­ver­mie­tung auch an ande­re Grup­pen wie z.B. Stu­den­ten nach­zu­den­ken. Aller­dings hat dies der Stadt­teil­bei­rat im Gesamt­kon­text der Über­gangs­wohn­hei­me im Blick und das war z.B. auch beim Umbau der stadt­ei­ge­nen Immo­bi­lie im Schiff­bau­erweg eine spä­te­re Nutzungsoption.

Vllt. gibt es nähe­re Erkennt­nis­se bei die­sem Termin.

 

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

2 Kommentare

  1. Guten Tag,

    war­um wer­den die Leer­stän­de nicht sofort für Student*innen zur Ver­fü­gung gestellt. Der Bedarf ist da, dringend!!!

    MFG Bar­ba­ra Klerings

  2. Hal­lo Herr Klerings,

    das ist in der Pra­xis wohl nicht so einfach.

    Ges­tern wur­de mit­ge­teilt, das das Über­gangs­wohn­heim im Schiff­bau­erweg 4 zum 01.04.2017 geschlos­sen wird und dann wie­der an Immo­bi­li­en Bre­men zurück­fällt. Es wur­de mit­ge­teilt, das das Stu­den­ten­werk das 4. Stock­werk schon ein­mal besich­tigt hat, wegen der Kos­ten für den Umbau aller­dings eine Nut­zung nicht wei­ter ver­folgt hat. Bis­her ist der Schiff­bau­erweg 4 mit Gemein­schafts­kü­chen und Gemein­schafts­du­schen aus­ge­rüs­tet, was ggf. für Stu­den­ten nicht aus­rei­chend kom­for­ta­bel genug ist — ? Sei­en Sie ver­si­chert, das unse­re Grü­ne Frak­ti­on bzw. ich den­ke auch der Stadt­teil­bei­rat Grö­pe­lin­gen eine Nach­fol­ge­nut­zung auf die Agen­da nimmt.

    Bei der für 10 Jah­re ange­mie­te­ten Grö­pe­lin­ger Heer­stra­ße 9 — 13 ist eine vol­le Nut­zung als Über­gangs­wohn­heim geplant, weil die­ser Neu­bau mit Appart­ment­bau­wei­se einen höhe­ren Stan­dard hat als eini­ge ande­re Gebäu­de, die in der Not­zeit ange­mie­tet wur­den. Es wur­de auch gesagt, das für Stu­den­ten­wohn­hei­me oder gera­de für Senio­ren­wohn­plät­ze ande­re bau­li­che Anfor­de­run­gen gel­ten. Wir kön­nen das im Augen­blick nicht näher erklä­ren. Das macht eine Misch­nut­zung schwie­rig. Ich den­ke auch, das das Stu­den­ten­werk eher ein Gebäu­de kom­plett kau­fen und dann an Stu­die­ren­de ver­mie­ten möchte.

    Gene­rell ist es so, das das Sozi­al­res­sort mit dem Stu­den­ten­werk in Ver­bin­dung steht, wel­che der Über­gangs­wohn­hei­me für die Anfor­de­run­gen des Stu­den­ten­werks geeig­net sind. Vllt. sind Gebäu­de in Stadt­tei­len wie dem Vier­tel, der Innen­stadt, der Neu­stadt oder Wal­le bei Stu­den­ten auch begehr­ter? Da könn­ten die Eigen­tü­mer nach dem Aus­lau­fen des Miet­ver­tra­ges mit der Stadt auch ggf. eigen­stän­dig eine Nach­nut­zung bzw. ohne das Stu­den­ten­werk ange­hen, wie es bei­spiels­wei­se in der Eli­sa­beth­stra­ße mit dem alten Orts­amt gesche­hen ist.