Verfassungsschutzbericht 2011

Der Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2011 ist über den Ver­weis online verfügbar.

Bezo­gen auf Grö­pe­lin­gen wer­den de Akti­vi­tä­ten der NPD im Rah­men der 2011er Bür­ger­schafts- und Bei­rats­wahl, eine Ver­an­stal­tung eines “Arbei­ter­bund für den Wie­der­auf­bau der KPD” und der “Kul­tur & Fami­li­en Ver­ein e. V.” (Kuf) in der See­wen­jes­tr. genannt. Die “Isla­mi­sche Gemein­schaft Mil­li Görüs e. V.” wird bezo­gen auf Grö­pe­lin­gen weni­ger her­aus­ge­stellt als in den Vorjahren.

Zum Kuf wird u.a. geschrieben:
Es gibt eine Viel­zahl von Kri­te­ri­en, die fest­le­gen, ab wann und unter wel­chen Bedin­gun­gen ein Mus­lim zu einem Ungläu­bi­gen erklärt wer­den darf. Die­se sind in der Geschich­te des Islam von ver­schie­de­nen Strö­mun­gen unter­schied­lich streng aus­ge­legt wor­den. Die Anhän­ger des KuF bedie­nen sich die­ses Kon­zep­tes, um jeden, ins­be­son­de­re auch Mus­li­me, die nicht ihren sala­fis­ti­schen Ansich­ten fol­gen, zu einem Ungläu­bi­gen zu erklä­ren. „Ungläu­bi­ge“ sind nach ihrer Auf­fas­sung zu bekämp­fen und der Abfall vom Glau­ben ist mit dem Tode zu bestra­fen.

Wer sich näher infor­mie­ren will, kann das auch auf einer Web­sei­te namens “die­wah­re­reli­gi­on” tun, der als Auf­kle­ber auf par­ken­den Autos vor dem Kuf zu fin­den ist.

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