Wohnraumleerstand — der Senat will offenbar nicht wirklich etwa dagegen tun!

Erst mal das Posi­ti­ve: Im Alten Win­ter­weg wur­de ein vor­he­ri­ger gemel­de­ter Lang­zeit­leer­stand abge­ris­sen und durch einen etwas weni­ger brei­ten Neu­bau ersetzt :

Vor­her:

Aktu­ell:

 

Aber ansons­ten muss man lei­der fest­stel­len, das sich bei vie­len Lang­zeit­leer­stän­den nichts tut. WIR GRÜNEN GRÖPELINGEN sind seit jetzt 10 Jah­ren an dem The­ma dran — und der Leer­stand ver­rin­gert sich de fac­to nicht. Bzw. es ist aktu­ell alles noch viel schlimmer! 🙁

Denn der Senat hat ein Wohn­raum­schutz­ge­setz erlas­sen, aber die ent­schei­den­de Treu­hän­der­re­ge­lung nicht dar­in auf­ge­nom­men. Der Fokus lag sei­ner­zeit wohl auf Drän­gen der Innen­stadt-SPD auf den Bereich Feri­en­zim­mer­ver­mie­tung. Wäh­rend der Coro­na-Zeit hat­te man aus dem gefühl­ten Nichts her­aus das Gesetz über­ar­bei­tet — aber auch dort wie­der die Auf­nah­me der ent­schei­den­den Treu­hän­der­re­ge­lung nicht gemacht.

Im neu­en Koali­ti­ons­ver­trag ist es UNS GRÜNEN IN GRÖPELINGEN 2023 dann gelun­gen, das hier­zu ein gedach­ter ver­bind­li­cher Pas­sus auf­ge­nom­men wird. Auf Seit 97 heisst es da klipp und klar:

Die Koali­ti­on wird:

… nach dem Vor­bild in ande­ren Bun­des­län­dern das Bre­mer Wohn­raum­schutz­ge­setz mit einer Treu­hand­re­ge­lung ergän­zen, um leer­ste­hen­de Immo­bi­li­en ohne Ein­griff in die Eigen­tums­rech­te und ohne hohe Kos­ten für die Kom­mu­nen zeit­nah einem Treu­hän­der über­ge­ben zu können.”

Ergo wie wir dach­ten ein glas­klar Hand­lungs­auf­trag seit dem Som­mer 2023. Nun gibt es aller­dings im Febru­ar 2024 mit der Druck­sa­che 21/117 S eine Vor­la­ge der Koali­ti­on und da heisst es:

Die Stadt­bür­ger­schaft for­dert den Senat auf,

… zu prü­fen, wie das Bre­mi­sche Wohn­raum­schutz­ge­setz sowohl um eine wirk­sa­me Treu­hand­re­ge­lung ergänzt wer­den kann, um leer­ste­hen­de Immo­bi­li­en, zeit­nah einem Treu­hän­der über­ge­ben zu kön­nen mit der Ziel­set­zung, den Leer­stand wie­der dem Woh­nungs­markt zuzu­füh­ren, ohne ein Defi­zit für die öffent­li­che Hand zu erzeu­gen. Soll­te eine treu­hän­de­ri­sche Ver­wal­tung und Sanie­rung sowie Rück­ga­be an den/die Eigentümer:in nicht ohne Defi­zit oder nicht zuver­läs­sig rea­li­sier­bar sein, oder soll­te ver­geb­lich ver­sucht wor­den sein die Immo­bi­li­en anzu­kau­fen (§ 87 BauGB) soll alter­na­tiv geprüft wer­den, inwie­fern eine Ent­eig­nung von Grund­stü­cken, auf denen sich Pro­blem­im­mo­bi­li­en befin­den, z.B. nach § 85ff BauGB, als letz­tes Mit­tel recht­lich und tat­säch­lich in Betracht kom­men kann;”

Also defac­to ein Rück­schritt zu einem Prüf­auf­trag, anstatt die Umset­zung des­sen was man im Koali­ti­ons­ver­trag als Regie­rungs­han­deln fest­ge­legt hat anzugeben.

Und es wird noch abstru­ser: Denn man möch­te eine Daten­bank mit Pro­blem­im­mo­bi­li­en auf­bau­en. Dabei wur­den ja schon über 100 leer­ste­hen­de Immo­bi­li­en gemel­det, man hat die besich­tigt und man weiß war­um sie leer­ste­hen. Also wäre doch der nächs­te Schritt, die­sen Leer­stand zu besei­ti­gen, anstatt sich im Daten­sam­meln zu ver­lie­ren. Eben mit der schnells­ten Ein­rich­tung einer Treu­hän­der­re­ge­lung, die Zugriff auf die Immo­bi­lie ermög­licht. Denn alle müss­ten mitt­ler­wei­le wis­sen, das eine Ent­eig­nung so gut wie unmög­lich ist — es sei denn man will auf dem Grund­stück eine Auto­bahn bau­en. Aber statt­des­sen möch­te die Ver­wal­tung anschei­nend neue Pos­ten schaf­fen und den Leer­stand ver­wal­ten — was ja eine per­ma­nen­te Gefahr einer Ver­wal­tung aus sich her­aus ist.

Ange­sichts des Zeit­be­darfs für die Ein­rich­tung einer Treu­hän­der­re­ge­lung kann man daher wohl auch schon heu­te sagen: Es wird auch in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode nichts wer­den. Der Senat lässt wei­ter sehen­den Auges eine Viel­zahl an Immo­bi­li­en in der Stadt leer­ste­hen. Es ist zum Ver­zwei­feln mit die­ser Poli­tik im Zeitlupentempo. :-(((

 

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